AGB-Check Airbnb (April 2022)

Stand:
Airbnb hat seine Nutzungsbedingungen geändert. Wir haben uns die Änderungen für euch im Detail angeschaut
AGB-Aufdruck auf der Tastatur

Das Wichtigste in Kürze:

  • Spannend sind vor allem die Regelungen zum Schadensersatz.
  • Forderungen von Gastgebern bei Schäden sollten direkt bei euch eingezogen werden dürfen.
  • Wir haben für euch geprüft, ob die Klauseln zulässig sind und Airbnb abgemahnt.
Off

Airbnb hat seine Nutzungsbedingungen geändert. Nutzt ihr die Plattform schon länger, gelten die Änderungen für euch bereits seit dem 22.04.2022. Airbnb hat die Änderungen so zusammengefasst:

•    Wir haben die Schiedsvereinbarung aktualisiert.
•    Wir haben die Streitbeilegungsklausel präziser formuliert, um den Schutz der Verbraucher:innenrechte zu verdeutlichen.
•    Wir haben eine neue brasilianische Vertragspartei in die Liste am Ende der Nutzungsbedingungen aufgenommen.
•    Wir haben die Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen präziser formuliert und Einzelheiten zur Abwicklung von Schadensersatzansprüchen hinzugefügt.
•    Wir haben die Nutzungsbedingungen aktualisiert, um Änderungen an der Geschäftstätigkeit von Airbnb zu berücksichtigen.

Wir haben uns die Änderungen im Detail angeschaut. Besonders spannend fanden wir die Regelungen zum Schadensersatz:

Ausschnitt aus den AGB von airbnb mit zusätzlichen Infos

Bild: EDITIV

Und nicht nur das: 

Ausschnitt aus den AGB von airbnb mit zusätzlichen Infos

Bild: EDITIV

Gegen diese Regelung sind wir vorgegangen und haben Airbnb abgemahnt. Airbnb hat sich daraufhin verpflichtet, die Klausel so nicht mehr zu verwenden. Bis 31.08.2022 will das Unternehmen die Nutzungsbedingungen entsprechend anpassen. Auch diese Änderungen werden wir wieder für euch prüfen!

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Mann im Büro vor Laptop lacht mit Kollegin

Wahlstation für Rechtsreferendare (w/m/d)

Theorie in Praxis umsetzen und spannende Einblicke ins Verbraucherrecht gewinnen? Wir freuen uns auf Verstärkung im Referat Recht und Digitales!
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.