AGB-Check PayPal (August 2022)

Stand:
PayPal hat zum 01.08.2022 seine Nutzungsbedingungen geändert und zum 31.10.2022 bereits die nächste Änderung angekündigt. Wir haben uns die Änderungen für euch im Detail angeschaut.
AGB-Aufdruck auf der Tastatur

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Rechtsstreitigkeiten mit PayPal darf das Unternehmen nicht einseitig bestimmen, an welchem Gericht ihr eine mögliche Klage erheben müsst
  • Ihr habt auch immer die Möglichkeit, am Gericht eures eigenen Wohnsitzes zu klagen
Off

PayPal hat seine Nutzungsbedingungen mit Wirkung zum 01.08.2022 geändert. Die Änderungen werden von PayPal selbst so zusammengefasst:

•    Die Bezeichnung der "Später bezahlen"-Zahlungsmethode für Kunden "Bezahlung nach 14 Tagen" wird durch die neuere "Später bezahlen"-Zahlungsmethode "Bezahlung nach 30 Tagen" ersetzt.

•    Einige Gebühren, die für unsere Dienstleistungen gelten, werden geändert.

•    Änderung der Rückbuchungsklausel in den Nutzungsbedingungen, um klarzustellen, wann PayPal eine Zahlung zurückerhalten kann.

•    Klarstellen der Formulierung in der Klausel für das geltende Recht und den Gerichtsstand. Damit wird verdeutlicht, dass Verbraucher gesetzlich berechtigt sind, vor örtlichen Gerichten gegen uns zu klagen.

Besonders interessant für euch fanden wir die Änderungen zum Gerichtsstand. Wir haben tagtäglich online mit Unternehmen zu tun, wenn wir zum Beispiel Waren bestellen. Manchmal kommt es auch zu Problemen. Schickt ihr beispielsweise Ware zurück, weil sie defekt war oder nicht wie beschrieben und weigert sich das Unternehmen anschließend, euch euer Geld zurück zu zahlen, hilft manchmal nur der Weg übers Gericht.

Normalerweise gilt in Deutschland meist, dass man dort klagen muss, wo das Unternehmen, gegen das man klagen möchte, seinen Sitz hat. Hat das Unternehmen seinen Sitz aber im Ausland, wäre das sehr kompliziert. Ich müsstet euch über das Prozessrecht in dem Land informieren, die Klage in die Landessprache übersetzen und für einer Gerichtsverhandlung unter Umständen weite Wege bestreiten. Ein Aufwand, den kaum ein Verbraucher auf sich nehmen wird.

Darum schafft eine europarechtliche Regelung hier Abhilfe: Bei Verträgen zwischen einem deutschen Verbraucher und einem europäischen Unternehmen, wie beispielsweise PayPal in Irland, dürft ihr Klagen an eurem eigenen Wohnsitz erheben. Das spart euch viel Zeit, Wege und Aufwand. Genau das präzisiert PayPal nun in seinen AGB, wie ihr hier sehen könnt:

Abbildung der Änderungen in den AGB von Paypal

Bild: EDITIV

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kopf aus Glas mit Tabletten und Pillen

Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.