Positive Online-Bewertungen gegen Belohnung

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Marktwächter verklagen Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV)
Belohnte Bewertungen
Belohnte Bewertungen

Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben den Stromanbieter BEV verklagt. Das Unternehmen hatte einen Dankeschön-Bonus von bis zu 100 Euro angeboten, wenn Verbraucher seine Dienstleistungen auf einem Vergleichsportal positiv bewerten.

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Das Marktwächterteam ist aufgrund von Verbraucherbeschwerden auf den Energieversorger BEV aufmerksam geworden. Das Unternehmen versprach Kunden für eine positive Online-Bewertung eine Vergütung von 50 oder 100 Euro. „Wir halten dies für getarnte Werbung, die Verbraucher irreführen kann“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.

Per Abmahnung verlangten die Marktwächter von der BEV, ihre Kunden künftig nicht mehr mit Geschenken zu positiven Bewertungen auf Vergleichsportalen aufzufordern. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben die Verbraucherschützer die BEV nun vor dem Landgericht München auf Unterlassung verklagt.

BELOHNUNG ZERSTÖRT NUTZEN FÜR VERBRAUCHER

„Für Hersteller und Dienstleister sind positive Bewertungen im Internet bares Geld wert“, so Baumer. „Wenn Anbieter versuchen, Bewertungen durch Belohnungen zu beeinflussen, wird das für Verbraucher eigentlich sinnvolle Instrument zerstört. Ihnen fehlt dann eine wichtige Informationsquelle“, so die Verbraucherschützerin.

Die Marktwächter wollen mehr über die Praxis belohnter Online-Bewertungen erfahren. Wer bereits ähnliche Angebote von Unternehmen erhalten hat, kann seinen Fall unter www.marktwaechter.de/mitmachen im Bereich Verbraucheraufrufe melden.

Über den Marktwächter Digitale Welt:

Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden.

Der Marktwächter Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern – Digitale Dienstleistungen, Brandenburg – Digitaler Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen – Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland-Pfalz – Digitale Güter und Schleswig-Holstein - Telekommunikationsdienst-leistungen. Der Marktwächter Digitale Welt wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). http://www.marktwaechter.de/digitalewelt

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.