Das Wichtigste in Kürze:
- Im Jahr 2002 (!) versprach die EU den Verbraucher:innen gesetzlich festgelegte, einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Leider Fehlanzeige - weder in Deutschland noch in der EU gibt es sie bisher.
- Seit 2020 gibt es wieder eine Arbeitsgruppe bei der EU-Kommission, die einheitliche Höchstmengenregelungen für die EU erarbeiten soll. Erste Vorschläge wurden inzwischen veröffentlicht.
- Anfang 2024 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung überarbeitete Vorschläge für Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln und für die Anreicherung von Lebensmitteln vorgelegt .
- Darüber hinaus sind aber noch weitere Regelungen beispielsweise für Pflanzenstoffe erforderlich.
Im April 2020 - im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft - hat das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die EU-Kommission, aufgefordert Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit einheitlich festzulegen. Damit kam das Ministerium nicht nur einer jahrelangen Forderung der Verbraucherzentralen nach, sondern auch dem gesetzlichen Auftrag (Richtlinie 2002/46/EG) aus 2002. Inzwischen gibt es sowohl bei der EU-Kommission als auch bei der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde Arbeitsgruppen, die sich mit der Erarbeitung beschäftigen. Die Initiative "Lebensmittelsicherheit – Vitamine und Mineralstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden (Mindest- und Höchstgehalte)" plante eine gesetzliche Regelung ab 2024, bisher gibt es lediglich einen nicht öffentlichen Entwurf. Als Basis dafür hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA seit Anfang 2023 nach und nach Neubewertungen des Tolerable Upper Intake Level für Selen, Mangan, Vitamin D, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A / Betacarotin, Vitamin E und Eisen veröffentlicht.
Aktuell gibt es in Europa in Bezug auf die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln einen Flickenteppich. Viele Mitgliedstaaten haben sowohl in Bezug auf eigene Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben erlassen, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Mehr zu den bisher in Europa geltenden Regelungen finden Sie hier.
Für Deutschland gibt es bisher überhaupt keine Höchstmengen, lediglich seit 2018 unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, an die sich aber nur wenige Hersteller halten. Das zeigen die Marktchecks der Verbraucherzentralen. Diese Empfehlungen wurden Anfang 2024 aktualisiert und dienen nun neben anderen als wissenschaftliche Basis für die Arbeitsgruppen.
Allerdings sind darüber hinaus weitere Regelungen dringend nötig. Es gibt zahlreiche Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere pflanzliche Zutaten, für die es bisher weder Höchstmengen noch Qualitätsanforderungen oder Reinheitskriterien gibt. Für diese so genannten "sonstigen Stoffe" muss es eine Positivliste geben. Stoffe, die nicht in der Positivliste enthalten sind, sollten nicht mehr verwendet werden dürfen.
Quellen:
BMEL-Pressemitteilung Nr. 67 vom 20.04.2020: Einheitlichkeit statt Flickenteppich: Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln europäisch festlegen (zuletzt abgerufen am 27.08.2025)
BfR (2024): Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Stellungnahme Nr. 006/2024 vom 22.02.2024
EU-Kommission - veröffentlichte Initiativen: Lebensmittelsicherheit – Vitamine und Mineralstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden (Mindest- und Höchstgehalte) (zuletzt abgerufen am 27.08.2025)
EFSA: Suche: Tolerable Upper Intake Level (zuletzt abgerufen am 27.08.2025)