Telefonberatung

In unserem Servicetelefon beraten wir zum Thema Lebensmittel und Ernährung. Darüber hinaus können Sie die bundesweite Energieberatung der Verbraucherzentralen ebenfalls telefonisch erreichen.
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Für die Themen Verbraucherrecht, Altersvorsorge, Geldanlage, Konto, Kredit und Versicherungen und können Sie hier einen Termin vereinbaren.

Für Informationen zu Rufnummern, Kosten und Erreichbarkeit klicken Sie bitte unten auf das jeweilige Beratungsgebiet.
Lebensmittel und Ernährung

Landesweites Servicetelefon zu Lebensmitteln und Ernährung:

089 55 27 94 333

Wann: Mo, Mi, Do 9 – 11 und 15 – 17 Uhr

Energieberatung

Telefonische Energieberatung am bundesweiten Beratungstelefon:

0800–809 802 400

Wann: Mo-Do  8– 18 Uhr und Fr 8 – 16 Uhr

Kosten:
Die Telefonberatung ist für Sie kostenlos.

Der Originalpreis der Telefonberatung liegt bei 60 Euro pro Stunde. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist dieses Beratungsangebot für Sie kostenfrei.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.