So können Sie Ihren Anbieter von Strom und Gas wechseln
Stand:
07. September 2025
Hier erklären wir:
Wie Sie einen guten Tarif finden.
Es ist einfach, den Anbieter von Strom und Gas zu wechseln.
Meistens gibt es beim Wechseln vom Anbieter keine Probleme.
Aber: Es ist nicht so einfach, einen guten Vertrag zu finden.
Die Verbraucherzentrale wünscht sich, dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können. Darum gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text. Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema. Den längeren Text können Sie hier lesen: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Das Wichtigste in Kürze:
Auch wenn Sie den Anbieter wechseln: Dann besteht keine Gefahr, dass Sie ohne Strom oder ohne Gas dastehen.
Energie ist wieder günstiger. Deshalb lohnt der Anbieter-Wechsel wieder zum Geld sparen.
Normalerweise ist es so: Sie suchen sich einen neuen Strom-Anbieter aus. Der neue Strom-Anbieter beendet dann den Vertrag mit Ihrem alten Strom-Anbieter. Wenn Sie eine Preis-Erhöhung bekommen: Dann können Sie immer kündigen. In diesem Fall sollten Sie selbst kündigen. So halten Sie die Frist ein. Im Anschluss können Sie sofort Ihren neuen Anbieter beauftragen. Bei Gas geht das genauso.
Kann es passieren, dass ich beim Anbieter-Wechsel keinen Strom oder kein Gas habe?
Nein.
Das kann nicht passieren.
In Deutschland gibt es ein Gesetz zur Energie-Versorgung.
Wenn es Probleme beim Anbieter-Wechsel gibt:
Dann bekommen Sie Energie vom sogenannten Grund-Versorger in Ihrem Ort.
Informationen zum Grund-Versorger finden Sie auf unserer Internet-Seite.
Wenn Sie im Internet einen guten Tarif gefunden haben.
Zum Beispiel auf einer Internet-Seite mit einem Tarif-Rechner:
Dann schauen Sie auch auf die Internet-Seite vom Anbieter.
Vergleichen Sie den Tarif vom Tarif-Rechner mit dem Tarif vom Anbieter.
Haben Sie schon einen guten Tarif gefunden?
Haben Sie sich also für einen Anbieter entschieden?
Dann speichern Sie den Vertrag.
Das geht so:
Sie laden den Vertrag herunter. Oder:
Sie machen ein Foto von Ihrem Bild-Schirm.
Wenn Sie den Vertrag abgeschlossen haben:
Dann bekommen Sie eine Auftrags-Bestätigung.
Vergleichen Sie den Vertrag mit der Auftrags-Bestätigung.
Manchmal gibt es Probleme bei der Auftrags-Bestätigung:
Dann ist es gut, dass Sie den Vertrag gespeichert haben.
3. Den neuen Vertrag abschließen und den alten Vertrag kündigen
Den neuen Vertrag abschließen
Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben:
Dann müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen.
Sie können den neuen Vertrag
direkt beim Anbieter abschließen.
über die Internet-Seite vom Tarif-Rechner abschließen. In diesem Fall bekommt die Internet-Seite vom Tarif-Rechner Geld für den Abschluss vom neuen Vertrag.
Manchmal zahlt der neue Anbieter.
Dann müssen Sie kein Geld an den Tarif-Rechner zahlen.
Den alten Vertrag kündigen
Der neue Anbieter kündigt Ihren alten Vertrag.
Dafür müssen Sie dem neuen Anbieter eine Voll-Macht geben.
Eine Voll-Macht ist eine Erklärung.
In der Erklärung steht, dass der neue Anbieter Ihren Vertrag kündigen darf.
Bitte kündigen Sie in den folgenden Fällen selbst:
Manchmal haben Sie nur wenig Zeit für eine Kündigung.
Zum Beispiel, weil nach einem bestimmten Zeit-Punkt der Vertrag weiterläuft.
Kündigen Sie in diesem Fall bitte selbst.
Vielleicht hatten Sie mit Ihrem alten Anbieter einen Sonder-Vertrag abgeschlossen.
Dann muss der Anbieter Ihre Kündigung innerhalb von einer Woche bestätigen.
Kündigen Sie auch in diesem Fall bitte selbst.
Wenn Ihr Anbieter den Energie-Preis verändert:
Dann können Sie sonderkündigen.
Kündigen Sie auch in diesem Fall bitte selbst.
Wichtig:
Bitte teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie schon gekündigt haben.
Das geht zum Beispiel so:
Für einen neuen Vertrag müssen Sie ein Formular ausfüllen.
In diesem Formular steht:
Ich habe meinen alten Vertrag bereits selbst gekündigt.
Machen Sie hier ein Kreuzchen.
Der neue Vertrag wird bestätigt
Wenn Ihnen der neue Anbieter eine Vertrags-Bestätigung schickt.
Und wenn er Ihnen einen voraussichtlichen Liefer-Beginn mitteilt:
Dann ist der neue Vertrag gültig.
Bitte beachten Sie:
Vergleichen Sie die Preise:
Vergleichen Sie die Preise vom Tarif-Rechner mit den Preisen im Vertrag.
Vergleichen Sie die Vertrags-Bedingungen:
Vergleichen Sie die Vertrags-Bedingungen vom Tarif-Rechner mit den Vertrags-Bedingungen im Vertrag.
Zum Beispiel: Die Laufzeit und den Beginn der Strom-Belieferung.
Wenn die Preise oder Vertrags-Bedingungen nicht übereinstimmen:
Dann kontaktieren Sie Ihren neuen Anbieter.
Der alte Anbieter macht eine Abschluss-Rechnung.
Dafür hat er höchstens 6 Wochen nach Liefer-Ende Zeit.
4. Bitte beachten Sie das sogenannte Widerrufs-Recht
Widerrufs-Recht bedeutet:
Sie haben einen Vertrag abgeschlossen.
Das haben Sie gemacht zum Beispiel:
im Internet
per Post
an der Haustür
Danach möchten Sie den Vertrag doch nicht mehr.
Nun haben Sie das Recht, den Vertrag zu widerrufen.
Der Vertrag kommt dann nicht zustande.
Sie müssen nicht schreiben, warum Sie den Vertrag nicht mehr wollen.
Das Widerrufs-Recht gilt nicht für alle Verträge.
Fragen Sie nach!
Wie lange gilt das Widerrufs-Recht?
Das Widerrufs-Recht gilt innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeit-Punkt, an dem Sie über Ihr Widerrufs-Recht informiert wurden.
Das ist meistens der Tag vom Vertrags-Abschluss.
5. Zähler-Stände mitteilen
Es gibt für Strom und für Gas jeweils einen Zähler.
Auf den Zählern stehen Zahlen.
Durch die Zahlen wissen Sie, wie viel Sie verbraucht haben.
Und so wissen Sie auch, wie viel Sie bezahlen müssen.
Daher ist es wichtig, den Zähler-Stand abzulesen.
Lesen Sie den Zähler-Stand am Tag vom Anbieter-Wechsel ab.
Teilen Sie den Zähler-Stand folgenden Personen mit:
dem alten Anbieter
dem neuen Anbieter
dem Netz-Betreiber
Was ist ein Netz-Betreiber?
Netz-Betreiber kümmern sich um die Lieferung vom Strom.
6. Termine im Kalender aufschreiben
Schreiben Sie sich wichtige Termine im Kalender auf.
Zum Beispiel den Termin für eine mögliche Kündigung von Ihrem alten Vertrag.
Oder den Zeit-Punkt, an dem Sie die Preise vergleichen wollen.
Welche Besonderheiten gibt es beim Gas-Anbieter-Wechsel?
Beim Wechsel vom Gas-Anbieter gibt es eine Besonderheit.
Der Gas-Zähler gibt den Verbrauch in Kubik-Metern an.
Die Abkürzung ist so: m³.
Aber der alte und neue Anbieter möchten den Verbrauch in Kilo-Watt pro Stunde.
Die Abkürzung ist so: kWh.
Deshalb müssen Sie den Verbrauch von Kubik-Metern in Kilo-Watt pro Stunde umrechnen.
Ein Kubik-Meter entspricht ungefähr 10 Kilo-Watt-Stunden.
Ein Beispiel:
Sie lesen am 21. Januar 2021 am Gas-Zähler:
800 Kubik-Meter
Sie lesen am 21. Januar 2022 am Gas-Zähler:
1.300 Kubik-Meter
Der Zeit-Raum beträgt genau 1 Jahr.
Zuerst rechnen Sie den Verbrauch für das Jahr aus.
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form. Zum Beispiel: Berater. Weil das leichter zu lesen ist. Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.
Wie schnell geht ein Anbieterwechsel?
Der eigentliche Wechsel darf nicht länger als drei Wochen dauern. Damit ist allerdings nur das reine Wechselverfahren gemeint, ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr neuer Energieanbieter den Netzbetreiber kontaktiert, also den Eigentümer der Leitungen.
Seit dem 6. Juni 2025 darf der technische Wechselprozess werktags nicht länger als 24 Stunden dauern. Das gilt allerdings nur für Strom, nicht für Gas. Wann der Wechsel für Sie abgeschlossen ist, hängt natürlich auch von Restlaufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Strom- oder Gasvertrags ab.
Wie läuft der Anbieterwechsel ab?
Es gibt übrigens auch Dienstleister, die Anbieterwechsel für Sie durchführen. Diese haben Vor- und Nachteile. So gehen Sie vor, wenn Sie selbst wechseln:
1. Daten bereitlegen und Vertragsbedingungen festlegen
Am einfachsten ist es, wenn Sie die letzte Strom- oder Gasrechnung bereitlegen. Darauf steht auch die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit Ihres aktuellen Vertrags. Sind Sie noch länger als drei Monate an Ihren alten Stromanbieter oder Gasanbieter gebunden, sollten Sie die Suche nach einem neuen Energieversorger entsprechend verschieben. In der Zwischenzeit können sich die Angebote am Markt verändern.
Sind Sie gerade eingezogen oder haben noch nie den Tarif gewechselt, werden Sie wahrscheinlich durch den Grundversorger in der sogenannten Grundversorgung beliefert. Dann können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen den Vertrag beenden.
Um Ihre aktuellen Preise mit neuen Angeboten vergleichen zu können, benötigen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Energieverbrauch. Den Verbrauch entnehmen Sie Ihrer Gas- oder Stromrechnung. Umfasst diese kein ganzes Jahr, können Sie die Werte bei Haushaltsstrom einfach hochrechnen. Bei Gas sollten Sie berücksichtigen, dass sich der Gasverbrauch nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt. Mehr dazu lesen Sie unten im Abschnitt "Besonderheiten beim Gasanbieterwechsel". Das gilt auch für Heizstrom.
Falls Sie Ihren Verbrauch gar nicht kennen, wählen Sie Standardwerte, die zum Beispiel in Online-Tarifportalen vorgeschlagenen werden. Diese orientieren sich beim Strom an der Personenzahl und beim Gas an der Wohnungsgröße. Oder holen Sie sich Rat bei der kostenlosen Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, überprüfen Sie auf der Internetseite des Anbieters, ob die Angaben dort sich mit denen im Tarifrechner decken. Gibt es Abweichungen, fragen Sie direkt beim Anbieter nach.
Ist Ihre Wahl getroffen, machen Sie einen Screenshot der wesentlichen Tarifmerkmale, insbesondere auch der Bonusbedingungen. Vergleichen Sie diesen Screenshot später mit der Auftragsbestätigung. Dieses Foto kann helfen, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem neuen Anbieter kommen sollte.
3. Vertrag schließen und Altvertrag kündigen
Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie den neuen Vertrag entweder direkt beim Anbieter abschließen oder in manchen Fällen auch über das Tarifportal. Für solche Wechsel bekommt das Portal in der Regel eine Provision.
Der neue Anbieter benötigt folgende Daten für den Wechsel:
Ihren Namen und Anschrift
Zählernummer
Marktlokations-ID: Bei Strom ist statt der Zählernummer seit Juni 2025 vorrangig die Marktlokations-ID (MaLo-ID) wichtig. Diese 11-stellige Nummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Liegt Ihnen die MaLo-ID nicht vor, kann der neue Anbieter diese für Sie über den Netzbetreiber ermitteln.
Name des bisherigen Lieferanten und Ihre dortige Kundennummer
Der neue Anbieter kündigt für Sie Ihren bisherigen Vertrag, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Achtung: Kündigungen, die zeitkritisch sind, sollten Sie selbst erklären! Auch bei Sonderverträgen muss Ihnen nun der Energieanbieter eine Kündigung zeitnah in Textform bestätigen ("innerhalb einer Woche"). Wenn die Kündigungsfrist also bald endet und es sonst zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen würde, sollten Sie lieber selbst kündigen. Das gilt auch für Sonderkündigungen, die Sie fristlos erklären dürfen.
Wenn Sie also wegen einer angekündigten Preiserhöhung sonderkündigen, verlassen Sie sich nicht auf einen neuen Anbieter und kündigen Sie zur Sicherheit selbst. Ein Teil der Anbieter führt keinen Kündigungswechsel durch, wenn Sie aufgrund eines Sonderkündigungsrechts kündigen wollen. Teilen Sie dem neuen Anbieter auf jeden Fall mit, dass Sie bereits gekündigt haben. Oft können Sie im Auftragsformular des neuen Anbieters einen entsprechenden Vermerk ankreuzen, zum Beispiel: "Habe meinen alten Vertrag bereits selbst gekündigt".
Der neue Stromvertrag oder Gasvertrag kommt zustande, sobald Ihnen der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn geschickt hat.
Sie sollten die Preise und Vertragsbedingungen noch einmal mit den Angaben der Bewerbung des Angebotes vergleichen und bei Unstimmigkeiten Kontakt mit dem neuen Anbieter aufnehmen.
Das gilt nicht nur bei Online-Verträgen, sondern immer, wenn es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag handelt. Dazu zählen auch Verträge, die Sie per E-Mail, SMS, Fax oder per Brief abschließen. Widerrufsrechte haben Sie auch, wenn Sie den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen schließen, also zum Beispiel bei sich an der Haustür.
Widerrufen können Sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt zu dem Sie ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt wurden. In der Regel ist das der Tag des Vertragsschlusses, weil Sie mit der Auftragsbestätigung regelmäßig auch eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht sowie ein Formular für den Widerruf erhalten. Wenn Sie den Vertrag in den Geschäftsräumen des Anbieters abgeschlossen haben, haben Sie dagegen kein Widerrufsrecht.
5. Zählerstände übermitteln
Lesen Sie zum Tag des Wechsels den Zählerstand ab. Um Missverständnisse zu vermeiden, teilen Sie den Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber, dem alten und dem neuen Strom- bzw. Gaslieferanten mit.
Bei den Verbraucherzentralen gehen immer wieder Meldungen ein, dass Kunden von Energielieferanten trotz guter Bonität abgelehnt werden. Ein möglicher Grund: Vielwechsler, die jährlich einen Wechselbonus mitnehmen sind unattraktiv für Energieanbieter, und werden von einigen Unternehmen abgelehnt. Wenn Sie häufig den Energieanbieter wechseln, sollten Sie Ihre ehemaligen Energieversorger kontaktieren und um Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bitten. Sie können dazu diesen Musterbrief nutzen. Die Löschung überprüfen Sie, indem Sie bei Ihrem ehemaligen Energielieferanten eine Auskunft beantragen.
Gegenüber dem Stromanbieterwechsel gibt es beim Gasanbieterwechsel einige Besonderheiten. In einem kostenlosen Gespräch in der Energieberatung der Verbraucherzentralen bekommen Sie eine gute Einschätzung Ihres durchschnittlichen Heizenergiebedarfs. Auch zum Anbieterwechsel halten einige Verbraucherzentralen ein persönliches oder telefonisches Beratungsangebot bereit.
Gasverbrauch pro Jahr hochrechnen
Kennen Sie Ihren Jahresverbrauch für Gas nicht, sondern nur den für einige Monate, können Sie anhand folgender Tabelle Ihren ungefähren Verbrauch berechnen. Sie zeigt, welcher Anteil des Jahresverbrauchs durchschnittlich in den einzelnen Monaten anfällt. Im Beispiel liegt er bei 14.000 Kilowattstunden.
Die Tabelle berücksichtigt ausschließlich den Gasverbrauch fürs Heizen, nicht den für Warmwasser. Anders als der Heizenergieverbrauch ist der Warmwasserverbrauch über das Jahr gesehen ungefähr konstant. Aus diesem Grund sind die anhand der Tabelle ermittelten Verbräuche nur als Näherungswerte zu betrachten, besonders dann, wenn Ihre Gasheizung auch zur Bereitstellung von Warmwasser genutzt wird.
Die Hochrechnung lässt sich auch für den Heizenergieverbrauch von Nachtspeicherheizungen anwenden. Für Wärmepumpenstrom hingegen gilt sie nicht.
Um den Jahresverbrauch zu errechnen, addieren Sie jeweils die Prozentwerte der Ihnen bekannten Monate zu einer Summe. Mithilfe folgender Formel ermitteln Sie nun den Jahreswert: Verbrauchswert der Ihnen bekannten Monate in Kilowattstunden mal 100 geteilt durch Summe der Prozentwerte
Gasverbrauch pro Jahr schätzen
Liegt Ihnen keine Gasrechnung vor, können Sie den Gasverbrauch auch grob anhand Ihrer Wohnungsgröße schätzen. Allerdings sind hier deutliche Abweichungen möglich, da der Gasverbrauch stark vom Sanierungszustand Ihres Hauses und von Ihrem Heizverhalten abhängt.
Wenn Sie neu in eine Wohnung oder ein Haus einziehen, sollten Sie zusätzlich den Energieausweis zur groben Einschätzung ihres Verbrauchs heranziehen.
Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnen
Haben Sie keine Rechnung zur Hand, können Sie den Verbrauch auch über Zählerablesungen ermitteln und gegebenenfalls hochrechnen. Mehr dazu lesen Sie oben im Abschnitt "Gasverbrauch pro Jahr hochrechnen". Dafür ist allerdings eine Umrechnung nötig, denn der Gaszähler zeigt den Verbrauch in Kubikmeter an. Ein Kubikmeter entspricht ungefähr 10 Kilowattstunden. Nehmen Sie eine ermittelte Kubikmeterzahl für den Jahresverbrauch also mal zehn, um einen groben Richtwert für die Kilowattstunden zu erhalten.
Leistung des Heizkessels herausfinden
Manche Gaslieferanten berechnen ihre Preise nicht nur nach der jährlichen Gasmenge, sondern auch nach der maximalen Abnahmemenge pro Stunde – also der Heizleistung in Kilowatt. Daher ist manchmal auch die Angabe dieses Wertes erforderlich.
Finden Sie an Ihrem Gerät und in der Anleitung keine Werte, können Sie grobe Richtwerte für die Heizleistung selbst mit folgenden Formeln ermitteln:
Kessel ohne Trinkwassererwärmung: Jahresgasverbrauch in Kilowattstunden geteilt durch 1.500 Stunden. Zum Beispiel: 15.000 Kilowattstunden / 1.500 Stunden = 10 Kilowatt
Kessel mit Trinkwassererwärmung: Jahresgasverbrauch in kWh geteilt durch 1.650 Stunden. Zum Beispiel: 20.000 Kilowattstunden / 1.650 Stunden = 12 Kilowatt
Bei Trinkwassererwärmung ohne Speicher, etwa bei Kombiheizungen als Etagenheizungen, liegt die Kesselmindestleistung in der Regel bei etwa 15 Kilowatt. Auch wenn oben stehende Formel einen kleineren Wert ergibt, sollten Sie dann mindestens 15 Kilowatt ansetzen.
Energie und Geld lassen sich übrigens auch durch kleine Maßnahmen an der Heizung sparen – zum Beispiel mit einem hydraulischen Abgleich.
Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Unsere Übersicht rund um Energieverträge hilft weiter. Prüfen Sie Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen. Finden Sie günstige, faire Tarife. Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch.
Falls Sie sich schon des Öfteren gefragt, haben wofür Sie tatsächlich einen Energieberater benötigen, so finden Sie in diesem Vortrag die Antwort auf Ihre Fragen. Zudem gibt es Tipps und Empfehlungen für eine Sanierung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder auch Einsparmöglichkeit beim Heizen.
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Den Brief nur verwenden, wenn Sie (zum Beispiel vom Netzbetreiber oder Grundversorger) bereits sicher wissen, dass Sie nicht mehr durch die BEV beliefert werden.
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