Sie müssen jemandem Geld zahlen. Sie können das ganze Geld auf einmal zahlen. Oder Sie zahlen jeden Monat einen kleinen Teil. Die kleinen Teile von dem Geld heißen Raten.
Raten bei einer Inkasso-Firma
Sie haben Schulden bei einem Verkäufer. Der Verkäufer beauftragt eine Firma. Die Firma holt das Geld bei Ihnen. Dann gibt die Firma das Geld dem Verkäufer. Das ist eine Inkasso-Firma. Sie können das Geld in Raten zahlen. Dann berechnet die Inkasso-Firma meistens Zusatz-Kosten.
Regeln für Zusatz-Kosten
Die Zusatz-Kosten müssen Sie nur zahlen, wenn Sie einverstanden sind. Im Gesetz steht, wie hoch die Kosten sein dürfen. Zum Beispiel: Sie haben 500 Euro Schulden. Sie bezahlen 5 Monate lang jeden Monat 100 Euro. Dann darf die Inkasso-Firma insgesamt 41,16 Euro Zusatz-Kosten berechnen.
Passen Sie auf bei Zusatz-Regeln!
Inkasso-Firmen schreiben oft Zusatz-Regeln für Raten. Das kann ein Nachteil für Sie sein. Prüfen Sie Zusatz-Regeln gut, bevor Sie unterschreiben! Es gibt Warn-Wörter. Sie zeigen: Diese Regel kann ein Nachteil sein.
Das sind die Warn-Wörter:
Anerkenntnis oder selbstständiges Schuldanerkenntnis Das heißt: Sie sind mit allen Kosten einverstanden. Unterschreiben Sie das nicht. Vielleicht merken Sie später: Die Kosten waren zu hoch. Dann bekommen Sie das Geld vielleicht nicht zurück.
Sicherungsabtretung oder Lohnabtretung Das heißt: Die Inkasso-Firma geht zu Ihrem Chef. Dann fordert die Inkasso-Firma einen Teil von Ihrem Arbeits-Lohn.
Verzicht auf Einwendungen und Einreden
Das heißt: Sie können sich später nicht gegen die Kosten wehren. Die Inkasso-Firma kann nach vielen Jahren Geld von Ihnen verlangen.
Wie hoch sollen Raten sein?
Zahlen Sie keine ganz kleinen Raten, zum Beispiel 5 oder 20 Euro. Dann dauert es lange, bis Sie die Schulden bezahlt haben. So lange müssen Sie Zusatz-Kosten zahlen. Die Schulden werden immer größer.
Was können Sie machen?
Auf unserer Internet-Seite können Sie prüfen: Sind die Kosten in Ordnung? Die Seite heißt: www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check Die Seite ist in schwerer Sprache.
Sie dürfen die Raten-Regeln ändern. Streichen Sie Sätze mit Wörtern, die ein Nachteil sind. Zum Beispiel Sätze mit den Wörtern: Anerkenntnisse und Sicherheitsabtretungen.
Geben Sie der Inkasso-Firma keine Infos zu Ihrer Arbeit, Ihrem Lohn oder Versicherungen. Diese Infos müssen Sie nicht geben.
Die Prüfgruppe (Menschen mit Lernschwierigkeiten) des ZsL Mainz e. V. hat den Text im September 2022 geprüft.
Schritt 1 Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist!
Wichtig ist zunächst zu klären, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Nutzen Sie hierfür unseren Inkasso-Check.
Falls Sie eine Ratenzahlung vorschnell unterschreiben, um keinen Schufa-Eintrag zu riskieren, kann dies als Anerkennung der Forderung gewertet werden. Wenn sich später herausstellt, dass die Forderung unberechtigt ist, können Sie sich dagegen viel schwerer zur Wehr setzen. Sie sollten daher nie vorschnell unterschreiben, sondern dem Inkassounternehmen besser mitteilen, dass Sie für eine Prüfung Zeit, zum Beispiel 2 Wochen, benötigen.
Achtung bei Telefonaten: Direkte Gespräche und Rückfragen sind erlaubt und können helfen, Unklarheiten zu beseitigen. Vereinbarungen, etwa zur Ratenzahlung, sollten jedoch nur schriftlich abgeschlossen werden. Bei einem Telefonat haben Sie sonst keinen Beweis dafür, was bei dem Gespräch abgesprochen wurde. Auch wenn es aufwendiger ist, sollten Sie Inkasso-Angelegenheiten daher stets schriftlich klären.
Sollte feststehen, dass Sie tatsächlich Schulden haben und stimmt auch die Höhe der Forderung, müssen Sie Ihre Schulden bezahlen. Zahlen Sie besser alles auf einmal und verzichten Sie, wenn möglich, auf eine Ratenzahlung. Denn Kosten für Ratenzahlungsvereinbarungen und Zinsen treiben die Schulden nur in die Höhe.
Sie wollen oder müssen in Raten zahlen? Geben Sie auf keinen Fall Informationen über sich heraus (wie z. B. zu Ihrer Arbeit, Versicherungen, Familienverhältnissen, Kontonummern etc.) Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Hier wird häufig danach gefragt, wer Ihr Arbeitgebender ist, bei welcher Bank Sie Ihr Konto haben oder welche Leistungen Sie beziehen. Die Fragen dienen dem Zweck, eine Pfändung gegen Sie durchführen zu können. Da Sie nicht verpflichtet sind, die Angaben zu machen, sollten Sie dies auch vermeiden.
Schritt 2 (optional) Überprüfen Sie die Kosten für die Ratenzahlung
Das Inkassounternehmen berechnet für die Ratenzahlung in der Regel sowohl Zinsen als auch zusätzliche Kosten, die sogenannten Einigungskosten. Diese sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie mit dem Inkassounternehmen vertraglich vereinbart wurden.
Gut zu wissen: Das Inkassounternehmen muss Sie vor Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung in Textform auf die zusätzlichen Kosten hinweisen. Kommt es dieser Informationspflicht nicht nach, können Sie den Verstoß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Rechenbeispiel: Schulden Sie bis zu 500 Euro, müssen Sie nicht mehr als 41,16 Euro für die Ratenzahlungsvereinbarung zahlen. Schulden Sie höhere Beträge, kann auch der Kostensatz für die Ratenzahlung steigen.
Höhe der Raten
Bei der Höhe der Raten ist viel Augenmaß gefragt: Bieten Sie zu hohe Raten an, um Ihre Schulden schneller abzuzahlen, kann es passieren, dass Sie bei plötzlichen Schwierigkeiten, etwa, wenn die Waschmaschine kaputt geht und Sie eine neue kaufen müssen, die Raten nicht mehr zahlen können. Das Inkassounternehmen kann dann die Ratenzahlung kündigen, die zusätzlich angefallenen Kosten werden aber weiter gefordert.
Bieten Sie hingegen zu niedrige Raten an, führt es dazu, dass Sie „ewig“ abzahlen müssen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die hinzukommenden Zinsen für die Ratenzahlung höher sind als Ihre eigentliche Rate.
Sinnvoll ist es, wenn Sie zunächst ermitteln, welche Rate Sie sich maximal pro Monat leisten können und davon einen Abschlag vornehmen. So haben Sie Puffer für Eventualitäten. Sollten Sie unerwartet mehr Geld zur Verfügung haben, können Sie zusätzlich Sonderzahlungen leisten, um die Schulden schneller zu tilgen. Das Inkassounternehmen darf Ihnen deshalb nicht die Ratenzahlung verweigern.
Keine Restschuldversicherung zur Ratenzahlung
Zur Bezahlung von Schulden sollten Sie möglichst nicht den Dispo-Kredit auf Ihrem Girokonto benutzen. Hier sind die Zinsen besonders hoch und Ihre Verschuldung steigt noch schneller an. Wenn möglich, sollten Sie mit Ihrer Bank bzw. Sparkasse sprechen, um auf einen normalen Kredit umzuschulden.
Bitte achten Sie dabei darauf, dass Sie keine sogenannte Restschuldversicherung abschließen. Diese treiben die Kosten enorm in die Höhe und bringen in der Praxis kaum einen Vorteil. Diese Versicherungen tauchen zum Beispiel auch unter den Namen „Ratenschutzversicherung“ oder „Kreditlebensversicherung“ auf.
Schritt 3
Achten Sie bei Ratenzahlungsvereinbarungen auf nachteilige Formulierungen und streichen Sie diese
Manche Ratenzahlungsvereinbarungen enthalten die Formulierung, dass sich das Inkassounternehmen die „einseitige Anpassung der Ratenhöhe“ vorbehält. Streichen Sie diesen Passus durch, da das Inkassounternehmen sonst beliebige Raten von Ihnen verlangen könnte.
Ebenso findet man immer wieder Formulierungen in den Vereinbarungen, die besagen, dass Sie Ihre Lohn- oder Rentenansprüche abtreten sollen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Abtretung zu akzeptieren. Sie sollten daher auch diese Passagen wegstreichen.
Ratenvereinbarung: Diese Formulierungen können Sie streichen
Sie müssen nicht alles akzeptieren, was Ihnen ein Inkassobüro vorlegt. Die rot gekennzeichneten Punkte können Sie einfach durchstreichen. Dabei erklären wir auch, was die Punkte bedeuten bzw. welche Konsequenzen es haben kann, wenn Sie die Punkte akzeptieren.
Hier finden Sie einen Handzettel zum Download mit allen kommentierten Punkten einer Ratenzahlungsvereinbarung!
Schritt 4 Ungewollt unterschrieben – Was können Sie tun?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen. Dies ist möglich, wenn
die Hauptforderung über 200 Euro liegt,
die Vereinbarung länger als 3 Monate läuft
und die Ratenzahlung ohne wirksame Widerrufserklärung erfolgt ist.
Nach einem wirksamen Widerruf entfallen die Kosten rückwirkend. Ein Widerruf kann besonders dann sinnvoll sein, wenn eine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassobüros unterschrieben wurde, die noch andere Vereinbarungen enthält. Etwa den Verzicht auf Rechte oder die Anerkennung der Forderung oder der Kosten.
Tilgungsbestimmungen – unbekannt, aber wichtig!
Mit einer Tilgungsbestimmung können Sie bestimmen, wie Sie mögliche Schulden konkret begleichen. Was darunter genau zu verstehen ist und worauf Sie hierbei achten müssen, wird im Folgenden erklärt.
Was sind Tilgungsbestimmungen und wann sind sie sinnvoll?
Inkassounternehmen fordern einmal die sogenannte Hauptforderung. Das ist die ursprüngliche Forderung, zum Beispiel aus einem Vertrag, den man abgeschlossen hat und noch nicht bezahlt hat.
Daneben sind auch die sogenannten Nebenforderungen zu zahlen. Das sind Forderungen für Mahnkosten, Zinsen, Rücklastschriftkosten und Inkassokosten.
Mit einer Tilgungsbestimmung legen Sie gegenüber den Empfänger:innen der Zahlung fest, welche Teile der Gesamtforderung Sie bezahlen.
Manchmal sind Teile der Forderungen unberechtigt: Dann können Sie bestimmen, dass zum Beispiel Mahnkosten nicht gezahlt werden. Sie bezahlen also eine bestimmte Höhe, schreiben aber, dass Mahnkosten nicht mit enthalten sind, weil diese nicht berechtigt sind. Wenn Sie den Gesamtbetrag nur in Raten bezahlen können, so ist es sinnvoll, eine Bestimmung zu treffen, dass die Teilzahlung oder die Raten ausdrücklich auf die Hauptforderung gezahlt wird.
Was passiert, wenn ich keine Tilgungsbestimmung treffe?
Dann gilt die gesetzliche Regelung, welche aber für das Inkassounternehmen günstiger ist:
Danach werden zuerst die Mahn- und Inkassokosten sowie Rücklastschriftkosten abgezahlt.
Erst dann werden die Zinsen und die Hauptforderung abgezahlt.
Sollten bestimmte Teilforderungen unberechtigt sein und Sie treffen keine Tilgungsbestimmung, so wird das Inkassounternehmen Ihre Zahlung stets zunächst auf die Mahn- und Inkassokosten verrechnen. Obwohl vielleicht gerade diese in Ihrem Fall unberechtigt waren.
Sie sollten daher vor der Zahlung ausdrücklich schriftlich mitteilen, welchen Teilforderungen Sie widersprechen und, dass auf diese keine Zahlung erfolgt.
Sollten Sie eine Ratenzahlung vereinbart haben und Sie treffen keine Tilgungsbestimmung, so wird das Inkassounternehmen Ihre Ratenzahlungen zunächst auf sämtliche Kosten und Zinsen verrechnen. Dies führt dazu, dass die Hauptforderung zunächst unverändert bestehen bleibt und somit weiterhin hohe Zinsen anfallen.
Sie sollten daher vor der 1. Ratenzahlung ausdrücklich schriftlich mitteilen, dass Ihre Zahlungen zunächst auf die Hauptforderung, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Kosten erfolgen.
Tipp!
Im Streitfall müssen Sie nachweisen können, ob Sie eine Tilgungsbestimmung getroffen haben. Wir empfehlen daher, die Tilgungsbestimmung per Einwurfeinschreiben zu versenden und sämtliche Unterlagen aufzubewahren.
Wie muss eine Tilgungsbestimmung aussehen?
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Sie können aber die folgenden Formulierungshilfen nutzen:
„Den von Ihnen geltend gemachten Mahnkosten widerspreche ich vollständig / in Höhe von … Euro.“„Meine Zahlungen auf den Gesamt- / Restbetrag in Höhe von … € sind zunächst auf die Hauptforderung, dann auf die Zinsen und zuletzt auf alle anderen Kosten zu verrechnen.“
Aufgeblasene Kosten und zweifelhafte Methoden: Wir informieren und beraten, welche Rechte Sie im Falle von Inkassoforderungen haben und worauf Sie achten sollten.
Wird eine Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung zurückgewiesen, müssen Verbraucher:innen die Kosten für das Eintreiben der offenen Forderungen tragen. Wir geben Tipps fürs eigene Management offener Forderungen.
Fordern Sie Ihre Bank zur Offenlegung der gespeicherten personenbezogenen Daten auf und zur Neuabrechnung des Kredits wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung.
Wer den Traum von den eigenen vier Wänden realisieren möchte, braucht sichere Orientierungs- und Entscheidungshilfen. Am Anfang steht immer die Frage: Kann ich mir eine eigene Immobilie überhaupt leisten? Ist der Finanzrahmen klar, begleitet der Ratgeber Schritt für Schritt bis zum Kauf.
Die Praxis zeigt: Viele Planungen, Baubeschreibungen und Verträge sind unvollständig, ungenau und sehr riskant für Verbraucher. Der Ratgeber hilft , diese großen und kostenintensiven Risiken zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Gerade deshalb ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und zu wissen, welche Konsequenzen bestimmte Entscheidungen nach sich ziehen. Denn nur dann können Sie die Angebote der Finanzinstitute beurteilen und das Beste für sich herausholen.