Telefon-Anbieter müssen alle Kunden gut über den Vertrag informieren

Stand: 23. April 2025

Hier erklären wir:

Telekommunikations-Anbieter müssen neue Kunden

über wichtige Inhalte eines Vertrags informieren.

Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.

Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.

So kann man den Text besser verstehen. 

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch in Standardsprache.

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Der Text ist nicht in leichter Sprache.

Das steht in diesem Artikel:

  • Seit dem 1. Dezember 2021 müssen Telekommunikations-Anbieter
    neue Kunden über die
    wichtigsten Inhalte eines Vertrags informieren.
    Man nennt das: Vertrags-Zusammenfassung.
  • Wichtig: Eine Vertrags-Zusammenfassung ist keine Auftrags-Bestätigung.
  • In einem Shop muss ein Kunde eine Vertragszusammenfassung bekommen.
    Am besten auf Papier.
  • Auch im Internet muss ein Kunde eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
    Zum Beispiel als PDF-Dokument zum Herunterladen.
  • Auch am Telefon muss der Kunde eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
    Zum Beispiel per E-Mail.

Wer ein eigenes Handy oder Telefon nutzen will,
muss einen Vertrag abschließen.
Den Vertrag schließt man
mit einem Telekommunikations-Anbieter ab.
Telekommunikations-Anbieter sind Firmen.

Zum Beispiel:

  • Deutsche Telekom
  • O2
  • Vodafone


Oft ist es aber so:
Die Kunden merken gar nicht,
dass sie einen Vertrag abschließen.
Oder sie wissen nicht genau, was in dem Vertrag steht.
Deshalb gibt es seit dem 1. Dezember 2021
eine Änderung im Gesetz.

Änderungen im Telekommunikations-Gesetz

Seit dem 1. Dezember 2021 ist es so:
Telekommunikations-Anbieter müssen neue Kunden über
die wichtigsten Inhalte des Vertrags informieren.
Man nennt das:
Vertrags-Zusammenfassung.

Wichtig ist:
Der Kunde muss die Vertrags-Zusammenfassung bekommen,
bevor er den Vertrag abschließt.

Was muss in der Vertrags-Zusammenfassung stehen?

In der Vertrags-Zusammenfassung müssen
diese 8 Informationen stehen.

1. Kontakt-Daten

Der Kunde muss den Telekommunikations-Anbieter
erreichen können.
Deshalb müssen die Kontakt-Daten
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.
Zum Beispiel:
  • Adresse
  • Telefon-Nummer
  • E-Mail-Adresse
2. Die Hauptmerkmale vom Vertrag

Dazu gehören diese Informationen:
  • Wofür gilt der Vertrag?
    Zum Beispiel:
    - Telefon-Anschluss für Zuhause
    - Internet für Zuhause
    - Telefonieren mit dem Handy
     
  • Welche Geräte bekommt der Kunde?
    Zum Beispiel:
    - Ein Handy
    - Einen Router
    Ein Router verbindet den Computer mit dem Internet.
     
  • Wie viel Daten-Volumen hat der Kunde im Monat?
    Beim Surfen im Internet verbraucht man Daten.
    Der Kunde kann pro Monat
    eine bestimmte Menge Daten nutzen.
    Der Kunde muss dafür kein Geld zusätzlich bezahlen.
    Das nennt man: Daten-Volumen.
  • Wie viele Freiminuten hat der Kunde im Monat?
    Freiminuten heißt:
    Man kann telefonieren, ohne dafür extra zu bezahlen.
     
  • Wie viele Text-Nachrichten kann der Kunde pro Monat versenden,
    ohne dafür extra zu bezahlen?
     
  • Informationen zu den Preisen für
    das Telefonieren im europäischen Ausland.

3. Preise

Der Kunde muss wissen:
  1. Wofür muss er Geld bezahlen?
  2. Wie viel Geld muss er bezahlen?

Deshalb müssen in der Vertrags-Zusammenfassung
alle Preise stehen.

4. Geräte-Preis

Kauft der Kunde ein Gerät?
Zum Beispiel ein Handy oder einen Router.
Dann muss der Preis
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.5. Preis-Nachlass

Bekommt der Kunde einen vergünstigten Preis?
Dann muss das in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.

6. Laufzeit vom Vertrag

Der Vertrag gilt für eine bestimmte Zeit.
Man nennt das: Laufzeit.
In der Vertrags-Zusammenfassung muss stehen,
wie lange der Vertrag gilt.

7. Verlängerung und Kündigung vom Vertrag

In der Vertrags-Zusammenfassung muss stehen:

  • Wann verlängert sich der Vertrag?
  • Wie und wann kann der Kunde den Vertrag kündigen?
8. Nutzung für Menschen mit Behinderung

In der Vertrags-Zusammenfassung muss stehen:

  • Können Menschen mit Behinderung das Gerät nutzen?
    Wenn ja, wie?
  • Können Menschen mit Behinderung die Dienstleistungen vom Anbieter nutzen?
    Wenn ja, wie?
9. Geschwindigkeit vom Internet

Geht es bei dem Vertrag um Internet für zu Hause?
Dann müssen diese Infos
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen:

  • Wie schnell muss die Internet-Verbindung
    mindestens sein?
  • Wie schnell ist
    die Internet-Verbindung normalerweise?
  • Wie schnell ist die Internet-Verbindung im besten Fall?


Geht es bei dem Vertrag um Internet auf dem Handy?
Dann muss in der Vertrags-Zusammenfassung
diese Info in stehen:

  • Wie schnell ist die Internet-Verbindung im besten Fall?


Ist das Internet immer wieder zu langsam?
Oder funktioniert das Internet gar nicht?
Dann hat der Kunde besondere Rechte.
Die Rechte müssen
in der Vertrags-Zusammenfassung stehen.

Besondere Regeln bei Kombi-Produkten

Wollen Sie bei einem Anbieter mehrere Produkte buchen?
Zum Beispiel Internet und Fernsehen.
Dann nennt man das: Kombi-Produkte.

Für Kombi-Produkte gilt:
In der Vertrags-Zusammenfassung müssen
die wichtigsten Inhalte von allen Produkten stehen.

Zum Beispiel:
  • Vom Internet
  • Und vom Fernsehen


Wann und wie muss der Kunde
die Vertrags-Zusammenfassung bekommen?

Vertrag im Shop abschließen

Im Shop berät der Telekommunikations-Anbieter
die Kunden persönlich.
Aber auch im Shop gilt:
Der Kunde kann
eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.

Am besten ist es so:
Der Kunde bekommt
die Vertrags-Zusammenfassung auf Papier.
Dann kann der Kunde
die Vertrags-Zusammenfassung direkt lesen.

Der Telekommunikations-Anbieter
kann die Vertrags-Zusammenfassung aber auch per E-Mail versenden.
Kunden sollten die Vertrags-Zusammenfassung
dann trotzdem zuerst in Ruhe lesen.

Wichtig:
Die Vertrags-Zusammenfassung
ist keine Auftrags-Bestätigung.

Das heißt:
Sie schließen keinen Vertrag ab,
wenn Sie die Vertrags-Zusammenfassung bekommen.

Vertrag im Internet abschließen

Bei vielen Telekommunikations-Anbietern ist es so:
Die Kunden können Verträge direkt im Internet abschließen.

Aber auch im Internet gilt:
Der Kunde kann eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Die Vertrags-Zusammenfassung kann
auf der Internet-Seite vom Telekommunikations-Anbieter sein.
Zum Beispiel als PDF-Dokument zum Herunterladen.

Wichtig:
Sie müssen die Vertrags-Zusammenfassung lesen können,
bevor Sie den Vertrag im Internet abschließen.

Vertrag am Telefon abschließen

Oft ist es so:
Telekommunikations-Anbieter informieren
über ihre Verträge am Telefon.
Das ist auch weiterhin möglich.

Aber auch am Telefon gilt:
Der Kunde muss eine Vertrags-Zusammenfassung bekommen.
Nur dann kann es einen gültigen Vertrag geben.

Zum Beispiel:
Der Kunde kann die Vertrags-Zusammenfassung
per E-Mail bekommen.
Dann kann der Kunde die Vertrags-Zusammenfassung lesen.
Aber der Kunde muss genügend Zeit dafür haben.
Danach kann der Kunde zustimmen.
Zum Beispiel per E-Mail.

Wichtig:
Lesen Sie die Vertrags-Zusammenfassung
nicht während des Telefonats.

Lesen Sie die Vertrags-Zusammenfassung danach in Ruhe.

Vertrags-Inhalte prüfen und Tarife vergleichen

Kunden sollen wissen, was im Vertrag steht.
Deshalb müssen sie den Vertrag gut lesen.
Kunden sollen auch Tarife vergleichen können.
Für diese Dinge brauchen Kunden genug Zeit.

Telekommunikations-Anbieter müssen Kunden
diese Zeit geben.
Deshalb muss das Vertrags-Angebot
für eine bestimmte Zeit gelten.
Man nennt das: Bindungs-Frist.
In der Zeit kann sich der Kunde überlegen,
ob er den Vertrag unterschreiben will.

Aber jeder Telekommunikations-Anbieter entscheidet selbst,
wie lange der Kunde Zeit dafür hat.
Manchmal ist das Angebot nur einen Tag gültig.

Bildquellen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Übersetzung in Leichte Sprache: Stephanie Blume - Übersetzerin für Leichte Sprache und Einfache Sprache

Was gilt für die Vertragszusammenfassung bei Kombi-Produkten?

Bei sogenannten Bündelprodukten, also wenn Sie mehrere Leistungen zusammen buchen, wie etwa Internet und TV, müssen in der Vertragszusammenfassung alle Produkte genannt sein. Das können zum Beispiel Festnetz-Sprachtelefonie UND Festnetz-Internetzugang UND TV sein.

In der Vertragszusammenfassung finden Sie also zum Beispiel die Information, dass Ihnen neben einer Festnetz-Sprachtelefonie über VoIP auch ein mobiler Internetzugang und ein TV-Dienst zur Verfügung gestellt werden.

Prüfen Sie die Vertragsdetails prüfen und vergleichen Sie Tarife

Verbraucher:innen sollen ausreichend Zeit haben, um die Vertragsinhalte in Ruhe zur Kenntnis nehmen zu können.

Vergleichen Sie mit dem, was Sie möchten und mit dem Anbieter zuvor besprochen haben. Dazu gehören auch die persönlichen Rabatte, die Ihnen zugesichert wurden. Schauen Sie auch in andere Angebote von Anbietern. Sorgfältiges Prüfen kann sich lohnen.

Sie müssen den Vertrag nicht sofort nach der Aushändigung der Vertragszusammenfassung abschließen. Der Anbieter ist eine gewisse Zeit an den Inhalt gebunden. Wie lange der Anbieter daran gebunden ist, hängt jedoch von den individuellen Umständen ab. Werden etwa am Blackfriday besondere Tarife angeboten, gilt das Angebot nur für diesen Tag. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen den Vertrag auch zwei Wochen später anzubieten. Fragen Sie direkt nach, wie lange der Anbieter an die Angebote und die Vertragszusammenfassung gebunden ist.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung am Telefon?

Verkaufsgespräche können nach wie vor am Telefon stattfinden. Aber am Telefon gilt: Kein wirksamer Vertragsschluss ohne Genehmigung der Vertragszusammenfassung. Schauen Sie sich Ihre Vertragsinhalte in Ruhe an, bevor es zu einem endgültigen Vertragsschluss kommt.

Ein wirksamer Vertragsschluss wäre etwa dann denkbar, wenn Kund:innen am Telefon eine E-Mail-Adresse angeben, an die noch während des Telefonats die schriftliche Vertragszusammenfassung übermittelt wird. Erst wenn Sie die Vertragszusammenfassung beispielsweise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande.

Wichtig: Lassen Sie sich Zeit! Lesen Sie sich in Ruhe nach dem Telefonat die Vertragszusammenfassung durch. Lesen Sie die Zusammenfassung keinesfalls während des Verkaufsgesprächs am Telefon.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung im Internet?

Wollen Sie online einen Vertrag abschließen, kann Ihnen die Vertragszusammenfassung auch als PDF-Dokument zum Download, allerdings (spätestens) vor der verbindlichen Bestellerklärung, bereitgestellt werden.

Dadurch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, vor Abgabe eines rechtswirksamen Angebots den Bestellprozess abzubrechen.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung im Anbieter-Shop?

Der Telefonanbieter kann bei der persönlichen Beratung im Shop entscheiden, in welcher Form er Ihnen die Vertragszusammenfassung bereitstellt. Es muss jedoch allen Kund:innen möglich sein, die Vertragszusammenfassung in Papierform anzufordern. Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, kann die Zusammenfassung auch elektronisch versendet werden.

Die Bereitstellung muss vor Abgabe der Vertragserklärung erfolgen. Hintergrund ist, dass Sie bei einer im Shop abgegebenen Vertragserklärung kein Widerrufsrecht haben.

Nehmen Sie sich die Zeit, die Vertragszusammenfassung zu lesen. Sie sollen Ihre Vertragserklärung deshalb in Kenntnis aller relevanten Vertragsdetails abgeben und die Möglichkeit haben, das Angebot mit Angeboten anderer Anbieter vergleichen zu können.

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