AGB-Check PayPal (Januar 2024)

Stand:
Der Zahlungsdienstleister PayPal ändert zum 16.01.2024 seine Nutzungsbedingungen. Wir haben uns die Änderungen für euch im Detail angeschaut.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Das Wichtigste in Kürze

  • PayPal hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Es ermöglicht euch, bestimmte Inhalte zu melden, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal verstoßen.
  • PayPal kann anhand eurer Beschwerde geeignete Maßnahmen ergreifen und diese Inhalte beispielsweise sofort entfernen.
  • Damit setzt PayPal die Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste der Europäischen Union um.
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Die Änderung wird von PayPal selbst so zusammengefasst:

„Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste der EU wird klargestellt, wie Nutzer Beschwerde über Inhalte einlegen können, die von anderen erstellt wurden, und welche Maßnahmen wir ergreifen können.“

Die Änderungen im Detail

So sehen die Änderungen bei PayPal im Detail aus:

Ausschnitt aus neuen AGB-Bestandteilen bei PayPal.

Wichtig zu wissen ist:

Das Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act oder DSA) gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten. Es betrifft alle Online-Dienste, die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte an Verbraucher und Verbraucherinnen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Online-Marktplätze, Soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Content-Sharing-Plattformen.

Das Gesetz soll es ermöglichen, illegale Inhalte leichter entfernen zu können, um ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld zu schaffen und Nutzerinnen und Nutzer zu schützen.

Werden auf Webseiten von Online-Diensten wie PayPal illegale Inhalte, wie zum Beispiel Bilder oder Nachrichten verbreitet, gilt künftig Folgendes:

  • Online-Plattformen müssen künftig ein internes Beschwerdesystem einrichten, mit dem mutmaßlich illegale Inhalte oder Informationen leichter gemeldet werden können.
  • Die Online-Plattform muss ihre Entscheidung über eine Beschwerde sodann immer nachvollziehbar begründen, sie darf nicht rein automatisiert erfolgen.
  • Darüber hinaus müssen Anbieter von Online-Plattformen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung vorsehen.
  • Sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern werden darüber hinaus verpflichtet, Bewertungen zu den systemischen Risiken durchzuführen, die sich aus dem Betrieb und der Nutzung ihrer Dienste ergeben. So müssen sie beispielsweise regelmäßig prüfen, ob ihre Dienste negative Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Informationsfreiheit haben. Sollte das der Fall sein, müssen sie ihre Systeme anpassen. Zu diesen sehr großen Online-Plattformen gehören beispielsweise Facebook, Instagram, Google (Play, Maps, Shopping und Search), TikTok und YouTube.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

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Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

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