Bildungsangebot „Was (ver)brauchst du?“

Stand:
Der unterrichtsbegleitende Workshop bringt Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter aus Schleswig-Holstein den umweltfreundlichen Umgang mit natürlichen Ressourcen – von Strom und Wasser bis Lebensmittel und Abfall – näher.

Zielgruppe: Grundschulklassen (maximal 30 Kinder)

Zeitlicher Umfang: 90 Minuten (zwei Schulstunden)

Themengebiet: Nachhaltigkeit

Kosten: kostenfrei dank der Förderung durch Bingo! Die Umweltlotterie"

Infos zum Angebot: Neben einem Arbeitsheft für die Schüler wurde ein Wimmelbild konzipiert, auf dem Schüler entdecken können, wo sorgsam oder verschwenderisch mit den Ressourcen der Erde umgegangen wird. Die beiden Steinkäuze Mats und Mia führen die Schüler durch das Arbeitsheft. Der Workshop richtet sich an Grundschulklassen in Schleswig-Holstein und eignet sich als Ergänzung beispielsweise im Fach Sachunterricht oder für Projektwochen und -tage.

Referentinnen: Daniela Hartmann (hartmann@vzsh.de), Levke Schwanz (schwanz@vzsh.de)

 

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Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.