Podcast: #klarnaschulden – warum gleich bezahlen doch die bessere Wahl ist

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„Wer kann meine Klarnaschulden toppen?“ – unter diesem Motto versuchen Nutzer:innen Sozialer Medien momentan sich mit ihren angehäuften Shopping-Schulden zu übertrumpfen. Hinter dem Hype stecken so genannte „buy now, pay later“- Angebote, die es möglich machen, den unangenehmen Teil des Shoppingvergnügens – nämlich das Bezahlen – einfach in die Zukunft zu verschieben. Wie diese Zahlungsmethoden eigentlich funktionieren, welche Risiken sie bergen und was sie vom klassischen Rechnungskauf unterscheidet, diskutieren Sascha Straub und Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern in dieser Folge der Verbraucherhelden.
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Diese Episode ist eine Produktion des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz", gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Förderhinweis BMUV

Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.