Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Neues Online-Tool der Verbraucherzentralen
Off

Eine Erpressermail im Postfach? Betrug beim Online-Shopping? Oder plötzlich vom eigenen Account ausgesperrt? Cybercrime kann jeden treffen. Damit Betroffene die Kontrolle über ihre Daten möglichst schnell zurückerhalten, bieten die Verbraucherzentralen ein neues Online-Tool auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/internetkriminalitaet-notfallcheck an.

Der neue Notfall-Check der Verbraucherzentralen deckt zahlreiche Formen der Internetkriminalität ab. Dazu gehören etwa Fakeshops, Abzocke auf Zweitmarkt-Plattformen oder auch Drohungen, mit denen versucht wird, Geld zu erpressen. Immer lautet die zentrale Frage der Betroffenen: Was soll ich jetzt machen? „In solchen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren, ist meist nicht einfach. Genau hier setzt unser neues Tool an. Es hilft, die Situation einzuordnen und die richtigen Schritte einzuleiten“, sagt Julia Zeller, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Schnelle Hilfe wichtiger denn je
„Wir beobachten, dass Betrugsversuche immer schwerer zu durchschauen sind“, sagt Zeller. „Verbraucher werden etwa von Online-Shops auf eine täuschend echt nachgebaute Seite geleitet. Geben sie dort ihre Daten ein, verlieren sie oft viel Geld.“ Wer glaubt, online betrogen worden zu sein, erhält mit dem kostenfreien Notfall-Check schnell Hilfe: „Betroffene beantworten einige Fragen zu ihrem konkreten Problem und bekommen dann sofort eine Einordnung sowie einen Handlungsleitfaden“, so Zeller. Dieser empfiehlt je nach Fall, sich etwa umgehend an die eigene Bank zu wenden und zu versuchen, die Buchungen zu stoppen. Außerdem sollten Strafanzeige erstattet und der betrügerische Account bei der betroffenen Plattform gemeldet werden. Die passenden Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Plattformen oder des jeweiligen Anbieters gibt der Notfall-Check ebenfalls an. „Das spart wertvolle Zeit, denn häufig sind die nötigen Kontaktdaten nur schwer zu finden“, so die Expertin. Zusätzlich liefert das Tool Tipps, wie sich Betrugsmaschen schon im Vorfeld erkennen und vermeiden lassen.

Der kostenfreie Notfall-Check Internetkriminalität und weitere Infos zum Schutz vor Online-Betrug sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/internetkriminalitaet-notfallcheck.

Das Informationsangebot der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.