Neue Apple-KI: Smarter Helfer oder riskante Datenkrake?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was Nutzende jetzt wissen sollten
Off

Mit der Einführung von Apple Intelligence im Rahmen des iOS-Updates 18.4 sind nun auch in Deutschland neue KI-gestützte Funktionen auf Apple-Smartphones verfügbar. Verbraucherinnen und Verbraucher erwartet eine Reihe neuer Funktionen, die den Alltag erleichtern sollen. Darunter intelligente Textbearbeitung, personalisierte Benachrichtigungen und die Generierung von Bildern und Emojis. „Die KI kann eine praktische Unterstützung im Alltag sein, birgt aber auch Risiken für die Privatsphäre. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sie aktiv eingreifen müssen, um die KI zu deaktivieren. Daher empfehlen wir, direkt nach dem Update die Einstellungen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Datenverarbeitung auf dem Gerät

Viele Prozesse werden, ohne dass Daten weitergegeben werden müssen, direkt auf dem Gerät abgewickelt. Bei einigen Funktionen werden Daten allerdings in Cloud-Diensten verarbeitet. Hier verspricht Apple, für einen ausreichenden Datenschutz zu sorgen. Trotzdem bleibt ein Restrisiko, dass persönliche Daten ungewollt an Dritte gelangen. Insbesondere, da auch Drittanbieter wie ChatGPT in die Apple-KI integriert sind und hier andere Datenschutzrichtlinien gelten.

„Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass sensible Informationen, die über Drittanbieter verarbeitet werden, möglicherweise auf externen Servern gespeichert werden. Daher sollten auf keinen Fall vertrauliche Daten eingegeben werden“, betont Tatjana Halm.
Die neue Apple-KI steht für iPhones ab dem Modell 15 Pro sowie für aktuelle iPads und Macs zur Verfügung.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.