Online-Cryptocafé am Safer Internet Day

Pressemitteilung vom
Bei diesem Termin dreht sich alles um den Schutz privater Daten im Internet

Die Verbraucherzentrale Bayern veranstaltet zum Safer Internet Day am Dienstag, den 7. Februar 2023, um 18 Uhr ein Cryptocafé rund um den Schutz privater Daten im Netz. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren hier alles von der E-Mail-Verschlüsselung bis hin zu geschützten Passwörtern.

Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen anmelden. Der Vortrag ist kostenlos und auf 35 Teilnehmer beschränkt.

Der Online-Vortrag wird im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ organisiert und findet in Kooperation mit dem Verein Digitalcourage statt, der sich für Grundrechte und Datenschutz im digitalen Zeitalter engagiert.

Off
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.