Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Kostenlose Online-Vorträge der Verbraucherzentralen in der „Woche der Vorsorge“
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Vom 6. bis zum 10. November findet die „Woche der Vorsorge 2023“ statt. In dieser Zeit bieten die Verbraucherzentralen gemeinsam 28 Online-Vorträge an. Die Verbraucherzentrale Bayern beteiligt sich mit dem Vortrag „Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung“. Die Teilnahme an allen Vorträgen ist kostenlos. Termine, Anmeldemöglichkeit und weitere Infos zu allen Vorträgen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/woche-der-vorsorge.

Folgende Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt:

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.