Unseriöse Online-Shops verschleiern Herkunft

Pressemitteilung vom
Webadressen täuschen deutschen Sitz vor
Off

Betreiber von Online-Shops verwenden immer häufiger Webadressen, die einen regionalen Bezug zu Deutschland vortäuschen. Obwohl der Händler an einem anderen Ort ansässig ist, nutzt er Internetadressen etwa mit der Endung „-berlin.de“ oder „-münchen.de“. Verbraucherinnen und Verbraucher werden so in die Irre geführt und glauben, bei einem regionalen Verkäufer zu bestellen. Oft kommt die Ware jedoch aus Asien, entspricht nicht der Produktbeschreibung oder ist qualitativ minderwertig.

„Wollen Käufer ihren Vertrag widerrufen, müssen sie mit hohen Kosten für die Rücksendung rechnen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Sie sollten deshalb vor dem Kauf unbedingt das Impressum des Shops prüfen. Die Webadresse alleine sagt nichts darüber aus, ob es sich wirklich um einen regionalen Verkäufer handelt.“ Im Impressum können Verbraucher sehen, wo der Händler tatsächlich seinen Sitz hat. Fehlt das Impressum ganz, sollte man von einem Kauf absehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.