Unseriöse Online-Shops verschleiern Herkunft

Pressemitteilung vom
Webadressen täuschen deutschen Sitz vor
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Betreiber von Online-Shops verwenden immer häufiger Webadressen, die einen regionalen Bezug zu Deutschland vortäuschen. Obwohl der Händler an einem anderen Ort ansässig ist, nutzt er Internetadressen etwa mit der Endung „-berlin.de“ oder „-münchen.de“. Verbraucherinnen und Verbraucher werden so in die Irre geführt und glauben, bei einem regionalen Verkäufer zu bestellen. Oft kommt die Ware jedoch aus Asien, entspricht nicht der Produktbeschreibung oder ist qualitativ minderwertig.

„Wollen Käufer ihren Vertrag widerrufen, müssen sie mit hohen Kosten für die Rücksendung rechnen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Sie sollten deshalb vor dem Kauf unbedingt das Impressum des Shops prüfen. Die Webadresse alleine sagt nichts darüber aus, ob es sich wirklich um einen regionalen Verkäufer handelt.“ Im Impressum können Verbraucher sehen, wo der Händler tatsächlich seinen Sitz hat. Fehlt das Impressum ganz, sollte man von einem Kauf absehen.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.