Urlaubs-Start mit Hindernissen

Pressemitteilung vom
Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft Pauschalreisenden
Off

Flugverschiebung oder Insolvenz eines Anbieters? Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter helfen. Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen zeigt, welche Rechte Reisende haben und wie sie reagieren können.

Die aktuellen Warnstreiks an Flughäfen treffen auch viele Urlauberinnen und Urlauber. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann dabei aber mit deutlich weniger Unannehmlichkeiten rechnen. Wird etwa ein Flug verschoben oder geht ein Anbieter in die Insolvenz, muss der Veranstalter eine Lösung finden. Im Gegensatz zu mehreren Einzelbuchungen bietet eine Pauschalreise also rechtliche Vorteile.

„Pauschalurlauber sollten sich bei Problemen immer sofort an den Reiseveranstalter wenden“, betont Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Zu Pauschalreisen zählen dabei nicht nur klassische Flug-Hotel-Kombinationen, sondern auch Kreuzfahrten und Kombi-Buchungen, etwa aus Hotel und Konzertticket. „Einen vollständigen Schutz bieten aber leider auch Pauschalangebote nicht“, so die Reiserechtsexpertin weiter.

Schnelle Hilfe mit Online-Tool

Damit Verbraucher bei Problemen schnell und einfach eine Übersicht über ihre Rechte erhalten, gibt es den Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen. Wer bereits vor einer Reise Schwierigkeiten hat, findet hier hilfreiche Informationen und kann auf unerwartete Änderungen richtig reagieren.

Zu finden ist der Pauschalreise-Check unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/pauschalreisecheck.

Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.