Verbraucher sind häufig versteckter Werbung ausgesetzt

Pressemitteilung vom
Marktcheck zeigt Mängel bei Influencern – unzureichende Werbekennzeichnung und fehlende Impressen
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Influencer auf Instagram spielen eine immer größere Rolle in der Werbewelt und beeinflussen mit ihren Empfehlungen die Kaufentscheidungen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mit einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Bayern untersucht, ob deutsche Influencer auf Instagram ihren gesetzlichen Kennzeichnungspflichten nachkommen. Das ernüchternde Ergebnis: Bei vielen der geprüften Influencer auf Instagram wird Werbung nicht ausreichend gekennzeichnet und gesetzliche Vorgaben zur Impressumsangabe werden missachtet.

Fehlende Transparenz gefährdet Kaufentscheidungen

„Es ist besorgniserregend, dass gerade Influencer mit einer riesigen Reichweite in ihren sozialen Netzwerken nicht transparent genug über die kommerziellen Inhalte ihrer Beiträge informieren“, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Verbraucher, die diesen Influencern folgen, können oft nicht erkennen, ob es sich um private Empfehlungen oder bezahlte Werbung handelt. Dadurch werden sie in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, ohne dass sie es bewusst wahrnehmen.“

Der Marktcheck stellte in mehreren untersuchten Fällen Mängel fest. Das Impressum ist entweder nur umständlich über Umwege auffindbar oder fehlt in manchen Fällen gänzlich.  Ebenso wurden viele kommerzielle Beiträge nicht oder nur unzureichend als Werbung gekennzeichnet. Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“ stehen nur versteckt am Ende eines Beitrags oder werden durch weniger eindeutige Begriffe ersetzt. In einigen Fällen fehlen die nötigen Kennzeichnungen sogar ganz.

Abmahnungen zeigen Wirkung

In mehreren Fällen hat die Verbraucherzentrale Bayern Influencer wegen unzureichender Werbekennzeichnung oder Impressumsangaben abgemahnt. „Die Reaktionen auf unsere Abmahnungen waren größtenteils positiv. Viele Influencer haben die Mängel erkannt und ihre Beiträge inzwischen angepasst“, betont die Juristin Halm.

Die Verbraucherzentrale Bayern setzt sich weiterhin für eine höhere Transparenz in den sozialen Netzwerken ein, um Verbraucher vor unbewusster Beeinflussung zu schützen. Die richtigen Informationen zu erhalten, ist der erste Schritt zu einer fundierten und bewussten Kaufentscheidung.

Hintergrund: Kennzeichnungspflicht in sozialen Netzwerken

Im Rahmen des Marktchecks wurde geprüft, ob deutsche Influencer auf ihren Instagram-Profilen ein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) vorhalten und ob sie kommerzielle Beiträge gemäß § 5a Abs. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausreichend kennzeichnen. In der Untersuchung wurden Influencer aus verschiedenen Kategorien wie Gesundheit/Fitness, Lifestyle und Familie analysiert. 

Instagram ist eine der meistgenutzten Social-Media-Plattformen in Deutschland und bietet eine Vielzahl an visuell ansprechenden Formaten wie Bilder, Stories, Reels und Live-Videos. Diese Formate machen Instagram für Influencer zu einem besonders attraktiven Medium, um Produkte zu bewerben. Die Plattform hat eine enorme Reichweite, was ihre Nutzung für gezielte Werbung besonders lukrativ macht.

„Durch die hohe Nutzerzahl und die vielfältigen visuellen Inhalte hat Instagram als Werbeplattform eine enorme Bedeutung“, erklärt Halm. „Viele Influencer setzen hier nicht nur ihre eigenen Marken, sondern auch Produkte von Unternehmen in Szene. Leider wird dabei oft übersehen, dass diese Werbung auch als solche erkennbar sein muss.“

Zum Schutz der Nutzer ist es deshalb unerlässlich, dass gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die klare Standards und Designvorgaben für die Werbekennzeichnung und die Impressumsangabe festlegen.

Weitere Informationen sind zu finden in unserem Faktenblatt zum Marktcheck.
 

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