Förderung nutzen: Heizungstausch frühzeitig planen

Pressemitteilung vom
Hauseigentümer können jetzt von den neuen Fördersätzen profitieren. Unterstützt wird der Austausch alter, fossiler Heizungen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hilft bei der Entscheidung.
Off

Alte Heizungen verbrauchen viel Energie, über die Jahre sinkt zudem oft die Heizleistung. „Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte beginnen, sich über ein neues Heizsystem Gedanken zu machen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn wenn die Heizung erst einmal defekt ist, bleibt in der Regel kein zeitlicher Spielraum, um die langfristig günstigste Lösung zu wählen.“

Attraktive Grundförderung 

Der Zeitpunkt für die Planung sei jetzt günstig, denn seit Ende Februar ist das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) freigeschaltet. Wer seine fossile Heizung auf erneuerbare Energien umstellt, bekommt eine Grundförderung von 30 Prozent. Ist der Heizungstausch bis Ende 2028 durchgeführt, winkt ein zusätzlicher Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Wird die Immobilie von dem Eigentümer selbst genutzt und liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro, kommt ein Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent hinzu. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der Kosten begrenzt.

Vor-Ort-Termin mit Energieberater

Um Hausbesitzer bei der Entscheidung für eine wirtschaftlich und technisch passende neue Heizung zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Bayern einen Vor-Ort-Check zum Thema Heizungserneuerung an. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Eigentümer für die Beratung lediglich eine Eigenbeteiligung von 30 Euro beitragen.  

Vergleich möglicher Heiztechniken

Bei dem Vor-Ort-Termin wirft ein Energieberater zunächst einen Blick auf die vorhandene Heiztechnik. Gemeinsam mit den Eigentümern klärt er im Anschluss die technischen Möglichkeiten für eine optimierte neue Heizungsanlage. Dafür wird beispielsweise ermittelt, welche Versorgungsleitungen und Möglichkeiten zur Brennstofflagerung auf dem Grundstück vorhanden sind. Daraus ergibt sich, welche Heiztechniken realisierbar sind. Am Ende werden alle technisch möglichen Heiztechniken miteinander verglichen, bewertet und in einer Übersicht dargestellt. Die Hausbesitzer bekommen eine Übersicht über den CO2-Ausstoß, die Investitionskosten, aktuelle Fördermittel und Betriebskosten. Die drei am besten geeigneten Heiztechniken erläutert der Energieberater zudem ausführlich in einem schriftlichen Beratungsbericht.

Auch bei weiteren Fragen zur Energieeinsparung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.