Jura Strom Insolvenz: Forderungen bis 3. April anmelden

Pressemitteilung vom
Betroffene haben nicht mehr viel Zeit, ihre Rechte einzufordern
Off

Nur noch bis zum 3. April 2024 haben Kunden des insolventen Energieanbieters Jura Strom Zeit, mögliche Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich an folgende Adresse erfolgen: Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg. „Die Verbraucherzentrale Bayern hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Beschwerden von Kunden erhalten, die keine Schlussrechnungen bekommen haben und auf die Auszahlung ihrer Guthaben warten“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Betroffene müssen jetzt aktiv werden, um ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern.“

Hintergrund

Bereits Ende 2022 hatte der Energieversorger Jura Power GmbH & Co. KG die Stromlieferungen unter der Marke Jura Strom an seine Kunden eingestellt. Im November 2023 reichte das Unternehmen einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Nürnberg ein. Wenige Tage später, am 28. November 2023, ordnete das Gericht das vorläufige Insolvenzverfahren (IN 1557/23) an und hat Dr. Tobias Wittmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.