Pressestatement von Sigrid Goldbrunner, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern, zur angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes:
„Die angekündigte Reform verunsichert viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer jetzt eine neue Heizung plant, braucht vor allem Planungssicherheit, denn gerade bei fossilen Heizungen sind die künftigen Betriebskosten nur schwer kalkulierbar.“
Sigrid Goldbrunner, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern sagt zur angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes: „Die angekündigte Reform und die mögliche Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien verunsichern viele Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich. Wer jetzt eine neue Heizung plant, braucht vor allem Planungssicherheit. Gerade bei fossilen Heizungen sind die künftigen Betriebskosten aufgrund steigender Energiepreise und des CO₂-Preises nur schwer kalkulierbar. Wir empfehlen Verbrauchern daher, sich individuell beraten zu lassen und bestehende Förderungen zu prüfen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale prüfen insbesondere Gebäude auf ihre Eignung für Heizungen und vergleichen Angebote für Wärmepumpen."
Hintergrund:
Die schwarz-rote Koalition hatte bei ihren Beratungen über das sogenannte Heizungsgesetz eine Einigung erzielt. Die zentrale Regelung des Gebäudeenergiegesetzes, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll wegfallen. Diese Vorgabe hatte die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP mit ihrer Reform des Gebäudeenergiegesetzes eingeführt. Sie trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes war mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen.
Zuvor hatten die aktuellen Regierungsparteien angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Auch soll es in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt werden. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.