Phishing & Co beim Online-Banking: Wie handelt man richtig?

Pressemitteilung vom
Bankkunden sind zwar rechtlich geschützt, müssen aber häufig um ihr Recht kämpfen
Off

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher betreiben ihre Bankgeschäfte online. Diese Tatsache nutzen auch Betrüger: Mit täuschend echten E-Mails und Internetseiten verschaffen sie sich Zugang zu fremden Konten und Geld. „In unserer Rechtsberatung melden sich derzeit viele Opfer von Phishing-Angriffen“, sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wenn Bankkunden einen Betrugsfall entdecken, ist schnelles Handeln wichtig. Konto, Karte und Zugang zum Onlinebanking sollten sofort gesperrt und eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden.

Bei unautorisierten Zahlungsvorgängen müssen Banken laut § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ihren Kunden den von Betrügern abgebuchten Betrag wieder gutschreiben. Diesen Rückerstattungsanspruch sollten Betroffene ausdrücklich geltend machen. Wichtig ist hierfür meist ein spezielles Reklamationsformular der Bank oder des Kreditkartenunternehmens.

Banken lehnen Anspruch häufig ab

„Immer wieder kommt es vor, dass Banken und Sparkassen den Anspruch auf Wiedergutschrift zunächst ablehnen“, berichtet Sibylle Miller-Trach. Die Begründung lautet meist: Die Zahlung sei mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt oder das 3D-Secure-Verfahren von VISA verwendet worden. Laut Banken handele es sich bei dem abgebuchten Betrag entweder um eine autorisierte Zahlung oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden liege vor – indem dieser etwa einem Fremden Zugriff auf sein Konto ermöglicht habe. In beiden Fällen besteht laut Banken und Sparkassen kein Erstattungsanspruch.

Nicht gleich grobe Fahrlässigkeit

„Wer auf eine Phishing-Falle hereinfällt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig“, betont Miller-Trach. „Wichtig ist vielmehr: Wie gut war der Betroffene über diese Art von Betrugsmasche informiert und wie offensichtlich war die Falle?“ Kann man keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, bleibt es dabei: Der Kunde hat Anspruch auf eine Erstattung der Bank.

„In einigen Fällen ist auch ein sogenanntes Organisationsverschulden der Bank denkbar, beispielsweise wenn deren Sicherheitsvorkehrungen nicht effektiv genug sind“, sagt Miller-Trach. Bei einem hohen Schadensbetrag oder einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung sollten sich Kunden unbedingt an einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Erste Hilfestellung finden Betroffene zudem in der Rechtsberatung „Konto und Kredit“ der Verbraucherzentrale Bayern. Eine Terminbuchung ist möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.