Statement: Sascha Straub zum Prämienspar-Urteil

Pressemitteilung vom
Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen, Marktbeobachtung, Statistik der Verbraucherzentrale Bayern, zum Urteil des Bundesgerichtshofs zum Prämiensparen.
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Pressestatement von Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen, Marktbeobachtung, Statistik der Verbraucherzentrale Bayern, zum Urteil des Bundesgerichtshofs zum Prämiensparen:

Die bayerischen Sparkassen sollten das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs zum Anlass nehmen, ihre bisherige Blockadehaltung bei den Prämiensparzinsen aufzugeben und aktiv mit angemessenen Nachzahlungsangeboten auf enttäuschte Kunden zuzugehen. Das ist eine gute Chance, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen!

Hintergrund:

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil am 9. Juli 2024 bestätigt, dass die Sparkassen Zinsen bei ihren Prämiensparverträgen falsch berechnet haben. Damit ist das Ende einer jahrelangen Hängepartie beim Prämiensparen eingeläutet. Erstmals stehen die Berechnungsgrundlagen für die Zinsermittlung fest. 

Bereits in der Vergangenheit hatten Gerichte festgestellt, dass die Sparkassen Zinsen falsch berechnet hatten. Die in den Prämiensparverträgen verwendeten Zinsklauseln sind demnach unzulässig. Die Frage nach dem richtigen Referenzzins blieb jedoch lange offen. Mit den jetzigen BGH-Urteilen wurden wichtige Fragen geklärt und ein Zinssatz zur Nachberechnung festgelegt. 

Deutschlandweit haben die Verbraucherzentralen bisher 18 Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen eingereicht. Aus Sicht der Verbraucherzentralen haben die Geldinstitute bei dem Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ Zinsen jahrelang zu niedrig berechnet. Die Sparkassen vertrieben das Produkt seit den 1990er Jahren.

Das aktuelle BGH-Urteil hat keine Auswirkungen auf die laufenden Musterklagen der Verbraucherzentrale Bayern gegen die Sparkasse Nürnberg und die Stadtsparkasse München. Alle anderen bayerischen Sparkassen müssen die Zinsen ihrer Prämiensparverträge nun zum Vorteil ihrer Kunden anpassen. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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