Weiterhin kein Urteil zu Klagen gegen Münchner und Nürnberger Sparkassen

Pressemitteilung vom
Verfahren werden zur Geduldsprobe für Verbraucher
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Seit Herbst 2020 und Frühjahr 2021 laufen die Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern gegen die Sparkasse Nürnberg und gegen die Stadtsparkasse München. Laut vzbv sollen beide Sparkassen ihren Kunden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt und Sparverträge unrechtmäßig gekündigt haben.

Zuletzt hatte das Bayerische Oberste Landesgericht ein Gerichtsgutachten zu Einzelfragen des Themas Zinsanpassung in Auftrag gegeben. Dieses liegt nun seit Ende März 2023 vor. Seither konnten die Parteien zu dem Gutachten Stellung nehmen. Die Entscheidungen des Gerichts stehen jedoch weiterhin aus. Eine Anmeldung zu den Klagen ist nicht mehr möglich.

Gehemmte Verjährung durch Klageteilnahme

„Während die Klage läuft ­– und auch noch sechs Monate danach – ist die Verjährung der Ansprüche gehemmt“, sagt Sibylle Miller-Trach, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Das bedeutet: Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, müssen sich wegen der Verjährung keine Sorgen machen ­– auch wenn sich das Verfahren hinzieht.“ Wichtig sei, dass man die schriftliche Bestätigung des Bundesamtes für Justiz über die Eintragung ins Klageregister mit einem Geschäftszeichen erhalten habe.

Eine Entscheidung durch das Bayerische Oberste Landesgericht bedeutet jedoch nicht zwingend ein Ende der beiden Klagen. Sobald das Gericht sein Urteil gesprochen hat, wäre noch eine Revision durch eine oder beide Parteien möglich. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt werden.

Verbraucher, die Fragen zu den laufenden Verfahren haben, können das Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter 089 / 55 27 94 200 nutzen. Es ist immer dienstags von 9 bis 12 Uhr besetzt.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.