Umweltfreundlicher Schulstart

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für nachhaltige Schulsachen
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Am 10. September startet in Bayern das neue Schuljahr. Höchste Zeit also für Eltern, die nötigen Schulsachen zu besorgen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps, wie dabei die Umwelt geschont werden kann.

Alle Blöcke und Hefte, die den Blauen Engel tragen, können bedenkenlos gekauft werden. Das Siegel ist rechtlich geschützt und garantiert, dass das Papier vollständig aus Altpapierfasern besteht. Bei der Herstellung wird weniger Energie und Wasser verbraucht gegenüber Frischfaserpapier aus Zellstoff. Der Einsatz von chlorhaltigen Bleich-Chemikalien und anderer schädlicher Stoffe ist bei der Produktion verboten. Bietet das Schreibwarengeschäft vor Ort keine Produkte mit dem Blauen Engel an, rät die Verbraucherzentrale Bayern Eltern, sich zusammenzutun und gesammelt zu bestellen. Bezugsquellen findet man auf der Website des Blauen Engels.

Lösungsmittelfreie Kleber sind besser

Für Bastelarbeiten in der Schule reichen lösungsmittelfreie Kleber in flüssiger Form oder als Stift aus. Sie sind entsprechend gekennzeichnet. Umgekehrt weist das Gefahrensymbol für Entzündbarkeit (Flamme in einer rot umrandeten Raute) auf enthaltene Lösungsmittel hin. In Bleistiften oder Holzbuntstiften mit Lacküberzug können sich bedenkliche Stoffe verstecken. Kinder nehmen beim Kauen an Stiften etwa Weichmacher und andere Schadstoffe auf. Alternativen sind unlackierte Holzstifte oder – für Ältere – Druckbleistifte mit auswechselbaren Minen. Leuchtende Textmarker gibt es nicht nur mit Kunststoffhülle, sondern auch als Holzstifte. Das hilft, Plastikmüll zu verringern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.