Die Sommerferien stehen vor der Tür und Großbritannien lockt mit malerischen Küsten, den schottischen Highlands und pulsierenden Metropolen. Seit April 2025 gilt: Bevor die Reise beginnen kann, benötigen Urlauber ohne Visum oder Aufenthaltstitel eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
Die ETA lässt sich einfach über die offizielle Webseite oder die App des britischen Innenministeriums beantragen. „Leider gibt es aber auch unseriöse Angebote“, warnt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Auf täuschend echt wirkenden Webseiten verlangen Anbieter überhöhte Preise für das Ausfüllen des offiziellen Formulars oder eine Weiterleitung an die zuständige Behörde.“
Dabei besteht auch die Gefahr, dass persönliche Daten in falsche Hände geraten. Denn: Bei der Beantragung der ETA müssen Verbraucher nicht nur ihr Passbild einscannen, sondern auch Informationen zum Wohnsitz, zur beruflichen Tätigkeit oder zu Vorstrafen angeben.
Damit die Reise ins Vereinigte Königreich nicht mit einer bösen Überraschung beginnt, rät die Verbraucherschützerin zur Wachsamkeit. „Die offiziellen Seiten informieren klar über die Kosten. Intransparente Preisangaben oder ein fehlendes Impressum deuten hingegen auf ein unseriöses Angebot hin“, so Zeller. Zum Vergleich: Die Einreisegenehmigung über die offizielle Stelle kostet aktuell 16 britische Pfund, also ca. 18,50 Euro.