Mehr Sicherheit bei Haustürgeschäften

Pressemitteilung vom
Zahlungsverbot soll vor Abzocke schützen
Off

Künftig dürfen Vertreter an der Haustür Beträge über 50 Euro nicht mehr sofort im Verkaufsgespräch verlangen. Mit dieser neuen Regelung will der Gesetzgeber Verbraucherinnen und Verbraucher bei Haustürgeschäften vor aggressiven und irreführenden Verkaufspraktiken schützen.

Viele Beschwerden bei der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Bayern erhielt bislang regelmäßig Beschwerden über Vertreterbesuche an der Haustür. Betroffene berichteten, dass sie zuhause von Händlern, etwa Dachdeckern oder Staubsaugerverkäufern, überrascht wurden. Oft überrumpelten die geschulten Verkäufer ihre arglosen Gesprächspartner mit ihren Angeboten. Schnell war ein Vertrag geschlossen und der Preis wurde oft sofort bezahlt.

Höhere Beträge müssen nicht mehr sofort bezahlt werden
Hatten Verbraucher ihre Verträge später widerrufen, bekamen sie ihr Geld oft nicht zurück. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 28. Mai 2022. „Wir begrüßen diese Neuerung. Sie kann dafür sorgen, dass Verbraucher nicht mehr überrumpelt werden und ihr Geld verlieren,“ sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „In Zukunft können Verbraucher sicher sein, dass sie gerade bei höheren Beträgen nicht sofort bezahlen müssen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.