Mit dem Ausbau der Glasfasernetze häufen sich bei der Verbraucherzentrale Bayern die Beschwerden über problematische Haustürgeschäfte. Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von unangekündigten Vertretern, die Glasfaserverträge anbieten und zu schnellen Abschlüssen drängen. Betroffene werden unter Zeitdruck gesetzt, erhalten unklare Informationen und fühlen sich oft überrumpelt.
Druck statt Informationen
Häufig versuchen Vertreter sich unter falschem Vorwand Zugang zum Haus oder zur Wohnung zu verschaffen. Oft heißt es, es solle lediglich der Router oder der Anschluss überprüft werden. In anderen Fällen wird behauptet, der Internetzugang werde bald nicht mehr funktionieren, wenn nicht auf Glasfaser umgestellt werde. „Geschulte Vertreter verschaffen sich gezielt Zutritt zu Häusern oder Wohnungen. Ist die Tür erst einmal offen, steigt der Druck zum Vertragsabschluss deutlich“, betont Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Zutritt verweigern
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, unangemeldete Personen nicht ins Haus oder in die Wohnung zu lassen. Ein generelles Zutrittsrecht besteht nicht, auch wenn das häufig behauptet wird. Keinesfalls sollten Verträge unter Druck an der Haustür unterschrieben werden. „Wer Interesse an einem Glasfaseranschluss hat, sollte Angebote in Ruhe prüfen und Preise und Konditionen direkt bei den Anbietern vergleichen“, rät Tatjana Halm.
Widerrufsrecht nutzen
Wer dennoch an der Haustür überrumpelt wurde und einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wurde über das sogenannte Widerrufsrecht nicht oder fehlerhaft informiert, kann sich die Frist sogar verlängern. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, möglichst per Einschreiben.
Laufzeit Glasfaservertrag
Ab wann ein Glasfaservertrag läuft – ob mit Vertragsschluss oder Bereitstellung des Anschlusses – klären wir in unserer aktuellen Podcast-Folge.
Die Verbraucherzentrale Bayern berät Betroffene bei Schwierigkeiten mit dem Widerruf. Termine können unter verbraucherzentrale.bayern/beratung-by vereinbart werden.