Google muss Kündigungsbutton anbieten

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich

Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

Off

 

 

Der Internetkonzern Google muss künftig auf seiner Google One-Plattform einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I (Az.: 33 O 935/23) im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden. Die Verbraucherschützer hatten geklagt, da auf der Google One-Plattform kein rechtmäßiger Kündigungsbutton bereitgestellt wurde. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Umgang mit Online-Abonnements.

Google One bietet Verbrauchern über eine Webseite Abonnements für zusätzlichen Cloud-Speicherplatz an. Bislang konnten Nutzer diese Verträge nur über ihr Kundenkonto kündigen, da zunächst kein entsprechender Kündigungsbutton vorhanden war.

Kündigen muss unkompliziert sein

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, äußerte sich zum Urteil: „Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss. Damit sich Verbraucher schnell und unkompliziert von Verträgen lösen können, muss sichergestellt werden, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundestag in Berlin

100 Tage Bundesregierung: Verbraucher:innen warten auf echte Entlastung

Strompreise, Lebensmittelkosten, Deutschlandticket: Vieles bleibt auf nach 100 Tagen, in denen die neue Bundesregierung im Amt ist, weiterhin offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr Einsatz für die Alltagssorgen der Menschen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Vitamine komme aus einer geöffneten Pille

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln schaffen

Schlankheitspillen, Gelenkkapseln: Verbraucher:innen geben jährlich mehr als zwei Milliarden Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Dabei sind die meisten überflüssig, andere mitunter sogar gefährlich.