Kostenfalle im Netz: Wenn der Antrag plötzlich Geld kostet

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern warnt vor teuren Vermittlungsdiensten
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Ob Nachsendeauftrag, Rundfunkbeitrag oder Führungszeugnis: Wer online nach entsprechenden Formularen sucht, landet nicht immer auf der Seite der zuständigen Stelle. Die Verbraucherzentrale Bayern erhält derzeit zahlreiche Beschwerden über kostenpflichtige Online-Dienste, die scheinbar offizielle Formulare für Behörden oder öffentliche Stellen anbieten. Tatsächlich handelt es sich aber häufig um gewerbliche Vermittlungsanbieter, die Anträge lediglich an die zuständigen Stellen weiterleiten. Dafür verlangen sie oft überzogene Preise, obwohl die Anträge bei der zuständigen Institution kostenlos oder deutlich günstiger gestellt werden können.

Seiten wirken wie offizielle Angebote

Viele Betroffene berichten, erst im Nachhinein erkannt zu haben, dass sie nicht auf der Internetseite der zuständigen Einrichtung gelandet sind. „Die Seiten ähneln im Design stark den offiziellen Angeboten. Da sie bei Suchmaschinen unter den ersten Treffern erscheinen, gehen viele Verbraucherinnen und Verbraucher davon aus, auf der Seite der zuständigen Stelle zu sein“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern.  

Beschwerden zu verschiedenen Online-Anträgen

Die kostenpflichtigen Vermittlungsdienste treten bei unterschiedlichen Antragsarten auf. Beschwerden erreichen die Verbraucherzentrale Bayern nicht nur zu Post-Nachsendeaufträgen oder Änderungen beim Rundfunkbeitrag, sondern auch im Zusammenhang mit Auskünften zur gesetzlichen Rentenversicherung, der Beantragung eines Führungszeugnisses oder dem Kirchenaustritt. Teilweise handelt es sich dabei lediglich um kostenpflichtige Ausfüllhilfen für Formulare, etwa bei Kindergeldanträgen. In manchen Fällen ist der Preis für Verbraucher nicht sofort erkennbar oder versteckt sich im Kleingedruckten. „Ist der Preis nicht klar und gut sichtbar angegeben, kommt schon kein wirksamer Vertrag zustande“, betont Tatjana Halm. Unternehmen müssen deshalb einen Button bereitstellen, der deutlich auf die Kostenpflicht hinweist.  

Anbieter genau prüfen

„Wer über Suchmaschinen nach den entsprechenden Online-Anträgen sucht, sollte genau prüfen, ob er sich tatsächlich auf der offiziellen Seite der zuständigen Einrichtung befindet“, rät Tatjana Halm. “Hinweise darauf können unter anderem die Internetadresse, das Impressum oder Preisangaben im Bestellprozess geben.”

Wer sich unsicher ist, kann sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden und online unter verbraucherzentrale.bayern einen Beratungstermin vereinbaren. 

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