Kündigung muss nicht telefonisch bestätigt werden

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich gegen Ionos SE
Off

Unternehmen dürfen von ihren Kundinnen und Kunden nicht verlangen, dass sie die Kündigung ihres Vertrags telefonisch bestätigen müssen. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen den Dienstleister Ionos SE im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden (Az.: 11 O 12/23).

Kündigung darf nicht erschwert werden

Ionos SE bietet unter anderem Speicherplatz für E-Mail-Postfächer und Server an. Nachdem ein Verbraucher seinen Vertrag über einen Kündigungsbutton beendet hatte, wurde er vor die Wahl gestellt: Er sollte seine Kündigung entweder innerhalb von 14 Tagen telefonisch bestätigen oder der Vertrag würde wie bisher weiterlaufen. „Eine Kündigung muss nicht noch einmal bestätigt werden, damit sie wirksam wird. Dabei ist es egal, ob sie über einen Kündigungsbutton oder per Brief erklärt wird“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Es sei nicht zulässig, dass Firmen Verbrauchern das Kündigen von Verträgen durch dieses Vorgehen erschweren. „Wir freuen uns, dass das Gericht hier unserer Ansicht gefolgt ist und einem solchen Vorgehen einen Riegel vorgeschoben hat“, so Halm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verstöße melden

Fällt Verbrauchern auf, dass Unternehmen eine Bestätigung der Kündigung verlangen, können sie das der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by melden. Bei Fragen zu diesem oder anderen verbraucherrechtlichen Themen hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können vereinbart werden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by/online-terminbuchung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern

Statement von Marion Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern

Die aktuelle Lage ist angespannt – auch in Bayern. Kriege, Klimakrise und wirtschaftliche Unsicherheiten prägen unseren Alltag. Bayerische Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen und viele Menschen blicken mit Sorge in die Zukunft. Gerade jetzt ist es wichtig, Vertrauen in demokratische Institutionen zu stärken und die wirtschaftliche Erholung aktiv zu fördern.