Oktoberfest: Vorsicht vor gefälschten Reservierungen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern warnt vor unseriösen Angeboten
Off

Rund vier Wochen vor dem Oktoberfest 2024 machen sich viele Kurzentschlossene auf die Suche nach Tischreservierungen in den Bierzelten und werden im Internet fündig. Die Preise im Netz liegen jedoch oft bei einem Vielfachen der Originalpreise. Darüber hinaus können Käufer nicht sicher sein, mit auf dem Zweitmarkt erworbenen Reservierungen wirklich ins Zelt gelassen zu werden. Denn viele Wiesnwirte regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Reservierungen, die nicht direkt bei ihnen gekauft wurden, ungültig sind. Die Erwerber könnten also am Eingang abgewiesen werden.

„Wir raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, nur über das offizielle Portal der Wiesn-Wirte zu buchen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bei einem Kauf über andere Plattformen ist nicht garantiert, dass man in das Zelt eingelassen wird.“  

Auch Fake-Angebote sind keine Seltenheit. Hier erhalten die Käufer am Ende nicht einmal eine Reservierung. Die Betrüger machen sich dabei die hohe Nachfrage zunutze. Im Nachhinein ist es kaum möglich, den Kaufpreis vom angeblichen Verkäufer wieder zu bekommen. „Besucher bleiben dann auf den Kosten sitzen“, warnt Tatjana Halm. 

Auf www.oktoberfest-booking.com können Verbraucher ab dem 1. September übrige Reservierungen zum Originalpreis kaufen und verkaufen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.