So erkennt man unseriöse Inkassodienstleister

Pressemitteilung vom
Forderungen kritisch prüfen und nicht einschüchtern lassen
Off

Sobald eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen im Briefkasten oder Mailpostfach landet, sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert: Ist die Forderung berechtigt? Und was soll man von den einschüchternden Formulierungen und den Androhungen rechtlicher Schritte halten? Tatsächlich kommen viele Forderungen von unseriösen Anbietern. Dubiose Inkassobüros drohen häufig mit sofortiger Zwangsvollstreckung oder der Staatsanwaltschaft. Mit diesen Drohkulissen wollen sie ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, beruhigt: „Betroffene sollten sich dadurch nicht verunsichern lassen. Die angedrohten Schritte sind in der Regel nicht zu befürchten.“ Wichtig ist: Als erstes sollte die Forderung in Ruhe überprüft werden. Seriöse Inkassounternehmen arbeiten transparent und gehen auf Fragen und Einwände ein.

Was macht ein seriöses Inkassounternehmen aus?

Ein Inkassodienstleister muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. „Doch die Eintragung allein macht noch keinen seriösen Anbieter aus“, warnt Halm. Grundsätzlich darf ein solcher Dienstleister Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen einen Anspruch hat. Dazu muss der Verbraucher einen Vertrag geschlossen und nicht fristgerecht bezahlt haben. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, dürfen dem Verbraucher – neben den tatsächlich anfallenden Kosten für ein gekauftes Produkt oder eine in Anspruch genommene Dienstleistung – auch die Kosten für einen Inkassodienst berechnet werden.

Arbeitet ein registriertes Inkassounternehmen mit unlauteren Methoden, kann die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister widerrufen werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 4 B 1590/20) in einem Fall entschieden. Das Unternehmen hatte nicht ausreichend überprüft, ob die Forderungen tatsächlich bestehen.

Inkasso-Check nutzen und unseriöse Anbieter melden

Im Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Forderungen kostenlos überprüft werden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/inkasso-check. Betroffene haben auch die Möglichkeit, unseriöse Anbieter oder Forderungen bei der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by zu melden.

Bei individuellen Fragen hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die unterschiedlichen Beratungswege und die Möglichkeit der Terminvereinbarung sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.