Microsoft muss beim Kündigungsbutton nachbessern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich
Off

Der Microsoft-Konzern muss den Kündigungsprozess auf seiner Website www.microsoft.com vereinfachen. Das hat das Landgericht München I (Az.: 37 O 6580/23) aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

Das Unternehmen bewirbt auf www.microsoft.com Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu gehören etwa Microsoft Office-Abonnements, die Verbraucher anschließend unkompliziert über den Microsoft-Store bestellen können. Das Kündigen von Verträgen ist dagegen deutlich komplizierter. Einen Button, über den Kunden ihre Verträge kündigen können, muss man auf der Startseite lange suchen. Erst am Ende der Website war ein Link zu finden. Dieser führte in den Supportbereich. Nach dem Login in das Kundenkonto konnten Nutzer ihre Verträge kündigen. „Trotz der Einführung des Kündigungsbuttons vor über zwei Jahren stoßen wir nach wie vor auf Gestaltungen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Verbrauchern wird dadurch die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert. Deshalb begrüßen wir das Urteil.“

Die Verbraucherzentrale Bayern hatte Klage erhoben, nachdem Microsoft die Gestaltung des Kündigungsbuttons zwar angepasst hatte, sich jedoch nicht mit einer Unterlassungserklärung verpflichten wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.