Rundfunkbeitrag: Beitragspflicht auf Campingplätzen?

Pressemitteilung vom
Gilt ein Wohnwagen auf dem Campingplatz als Wohnung?
Off

Immer wieder melden sich Eigentümer von Wohnanhängern bei der Verbraucherzentrale Bayern mit der Frage, ob für einen Wohnwagen, der auf einem Campingplatz steht, der Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.

„Das kommt darauf an, ob der Verbraucher auf dem Campingplatz melderechtlich erfasst ist“, sagt Elisabeth Graml von der Verbraucherzentrale Bayern. Grundsätzlich ist pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wird ein Wohnwagen nicht dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt und nur in der Urlaubszeit für Reisen genutzt, gilt er nicht als Wohnung und es wird auch kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag dafür fällig. Anders verhält es sich, wenn der Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt ist und nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird. Ist der Verbraucher in diesem Fall melderechtlich am Campingplatz erfasst, wie es bei Dauercampingplätzen häufig der Fall ist, dann gilt der Wohnwagen als Wohnung und der Verbraucher ist beitragspflichtig.

Wie für jede Nebenwohnung ist eine Befreiung für alle Personen möglich, die den Rundfunkbeitrag bereits für eine Hauptwohnung zahlen. „Aber Vorsicht: Grundsätzlich ist keine Nebenwohnung automatisch beitragsfrei“, warnt Graml. Wird nicht rechtzeitig innerhalb von drei Monaten ab Einzugsdatum ein Antrag auf Befreiung der Nebenwohnung beim Beitragsservice gestellt, bleibt die Wohnung beitragspflichtig. Da eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist, kann es im Einzelfall zu hohen Nachforderungen kommen.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter verbraucherzentrale.bayern oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Bundestag in Berlin

100 Tage Bundesregierung: Verbraucher:innen warten auf echte Entlastung

Strompreise, Lebensmittelkosten, Deutschlandticket: Vieles bleibt auf nach 100 Tagen, in denen die neue Bundesregierung im Amt ist, weiterhin offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr Einsatz für die Alltagssorgen der Menschen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Vitamine komme aus einer geöffneten Pille

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln schaffen

Schlankheitspillen, Gelenkkapseln: Verbraucher:innen geben jährlich mehr als zwei Milliarden Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Dabei sind die meisten überflüssig, andere mitunter sogar gefährlich.