Rundfunkbeitrag: Mahnungen vermeiden

Pressemitteilung vom
Auf Post vom Beitragsservice unbedingt reagieren
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Wer zusammen mit anderen in einer Wohnung lebt und Post vom Beitragsservice erhält, obwohl ein Mitbewohner bereits zahlt, sollte reagieren, um Mahnungen zu vermeiden. Nur eine Person pro Wohnung muss zahlen. Bei Sozialleistungen ist eine Befreiung möglich. 

Immer wieder beschweren sich Verbraucherinnen und Verbraucher, dass sie Post vom Beitragsservice erhalten, obwohl ein Mitbewohner den Rundfunkbeitrag bereits bezahlt. Gesetzlich reicht ein Beitrag pro Wohnung. Die Auswahl der angeschriebenen Personen erfolgt oft zufällig. „Wer Post vom Beitragsservice erhält, sollte unbedingt reagieren, um Mahnungen zu vermeiden“, rät Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Zahlt ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag, kann man sich abmelden.“ Dafür muss man dem Beitragsservice Name und Beitragsnummer der zahlenden Person nennen und angeben, dass man zusammenwohnt. Grundsätzlich muss den Rundfunkbeitrag nur eine Person pro Wohnung bezahlen. „Wer das übernimmt, entscheidet die Wohngemeinschaft“, so Elisabeth Graml.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies geschieht nicht automatisch – ein Antrag mit Nachweis ist nötig.

Beitragspflicht bei gemischten Haushalten 
Leben in einer Wohnung sowohl befreite als auch zahlungspflichtige Personen, muss der Beitrag von einer zahlungspflichtigen Person übernommen werden. Eine Anmeldung auf die befreite Person ist nicht möglich.

Tipps zu Online-Formularen
Wer den Beitragsservice online kontaktieren möchte, sollte ausschließlich www.rundfunkbeitrag.de nutzen. Ähnlich benannte Seiten verlangen Gebühren für An-, Ab-, Ummeldung oder eine Befreiung. Auf der offiziellen Webseite sind diese Serviceleistungen kostenlos möglich.

Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine kostenfreie Beratung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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