Rundfunkbeitrag: Wer zahlt, wenn der Mitbewohner auszieht?

Pressemitteilung vom
Beitragskonten werden immer personenbezogen geführt
Off

In Wohngemeinschaften kann es beim Rundfunkbeitrag schnell zu Problemen kommen, wenn der Inhaber des Beitragskontos auszieht, die Abbuchung aber vom Konto des verbleibenden Mitbewohners weiterläuft. Um Nachforderungen zu vermeiden, sollten Beitragskontoinhaber und Zahler stets identisch sein.

Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung zu zahlen, unabhängig von der Zahl der Mitbewohner. Das Beitragskonto ist personenbezogen und über die Beitragsnummer der angemeldeten Person zugeordnet. Das Beitragskonto ist nicht übertragbar, egal von welchem Bankkonto der Rundfunkbeitrag abgebucht wird.


Nicht für eine fremde Wohnung zahlen

Häufig gibt es Probleme, wenn in einer Wohngemeinschaft das Beitragskonto auf eine Person läuft, der Beitrag aber vom Konto eines Mitbewohners abgebucht wird. Zieht der Inhaber des Beitragskontos aus, nimmt er die Beitragsnummer samt Beitragskonto automatisch mit. „Wenn die in der Wohnung verbleibende Person den Rundfunkbeitrag weiter abbuchen lässt, zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung des ehemaligen Mitbewohners“, warnt Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Bayern.


Nachforderungen von bis zu drei Jahren

Spätestens beim nächsten Meldedatenabgleich folgen Nachforderungen. „Diese Forderungen sind tatsächlich berechtigt, weil für die eigene Wohnung keine Rundfunkbeiträge gezahlt wurden“, so die Verbraucherberaterin. „Der Ärger der Betroffenen ist nachvollziehbar, wenn die Rundfunkbeiträge für einen Zeitraum von bis zu drei vollen Kalenderjahren nachgefordert werden, obwohl regelmäßig vom eigenen Bankkonto abgebucht wurde.“


Bei Auszug: Zuständigkeiten klären

Egal ob partnerschaftliche Wohnung oder studentische Wohngemeinschaft: Zieht ein Mitbewohner aus der gemeinsamen Wohnung aus, sollte umgehend geprüft werden, ob der Beitragskontoinhaber und der Zahler für die Wohnung identisch sind. Änderungen müssen umgehend dem Rundfunkbeitragsservice mitgeteilt werden. Jede beitragspflichtige Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre Wohnung korrekt anzumelden und den Beitrag zu zahlen.

Bei Fragen zum Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.