Vodafone bessert beim Kündigungsbutton nach

Pressemitteilung vom
Erfolgreiche Abmahnung durch Verbraucherzentrale Bayern führt zur Unterlassungserklärung
Off

Nach einer erfolgreichen Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bayern hat sich die Vodafone GmbH verpflichtet, in Zukunft keine irreführenden Hinweise mehr im Kündigungsprozess zu verwenden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht länger den Eindruck erhalten, dass eine telefonische Bestätigung für eine wirksame Kündigung erforderlich sei.

„Leider werden viele Kündigungsprozesse so gestaltet, dass Kunden von einer Kündigung abgehalten werden können“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir werden genau beobachten, ob Vodafone seine Verpflichtung nun erfüllt.“

Die Verbraucherzentrale Bayern hatte die Vodafone GmbH im Juli dieses Jahres wegen eines Verstoßes beim Kündigungsbutton erfolgreich abgemahnt. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass Vodafone auf seiner Website den Eindruck vermittelte, eine telefonische Bestätigung sei notwendig, um eine Kündigung abzuschließen. Das Unternehmen bietet online Verträge für Internet, Festnetz und Mobilfunk an und ist gesetzlich verpflichtet, einen klaren und einfachen Kündigungsprozess anzubieten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Mann im Büro vor Laptop lacht mit Kollegin

Bürosachbearbeiter (w/m/d) am Termintelefon

Wir suchen Unterstützung im Team Finanzdienstleistungen!
Mann im Büro vor Laptop lacht mit Kollegin

Fachberater Verbraucherrecht (w/m/d)

Wir freuen uns auf Verstärkung im Team der Beratungsstelle Nürnberg!