Wieder Ärger mit der 1N Telecom

Pressemitteilung vom
Neues Inkassounternehmen treibt Forderungen massiv ein
Off

Bei der Verbraucherzentrale Bayern nehmen die Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH erneut zu. Seit Weihnachten erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher wieder vermehrt Inkassoschreiben, in denen vermeintliche Schadensersatzforderungen verlangt werden. Auffällig ist, dass diese neuen Schreiben nun von einem anderen Inkassounternehmen stammen. Außerdem werden die geforderten Zahlungen deutlich massiver eingefordert und die Zahlungsfrist ist sehr kurz. Das ursprünglich tätige Inkassounternehmen hatte die Forderungsschreiben im Dezember letzten Jahres eingestellt.

„Wir befürchten, dass Verbraucher die geforderten Beträge zahlen, weil sie sich durch die aggressive Art der Schreiben eingeschüchtert fühlen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Außerdem verhindert die viel zu kurze Frist, dass sich Verbraucher in Ruhe mit der Forderung auseinandersetzen können.“

Widerspruch einlegen

Betroffene sollten den angeblichen Vertrag prüfen lassen und dann der Forderung widersprechen. Denn rechtlich ändert sich an der bisherigen Einschätzung wenig. Auf der Website der Verbraucherzentrale ist ein vorformuliertes Widerspruchsschreiben zu finden. Verbraucher können es auch in diesem Fall verwenden.

Das Vorgehen des Anbieters bleibt umstritten. „Wer keinen wirksamen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen hat, muss auch keinen Schadensersatz leisten. Auch vorzeitige Vertragskündigungen rechtfertigen solche Forderungen nicht“, so Halm. 

Bei individuellen Fragen zur 1N Telecom hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by vereinbart werden.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.