Wiesn-Tischreservierung: Vorsicht auf dem Zweitmarkt

Pressemitteilung vom
Betrügerische Angebote nehmen nicht ab
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Tischreservierungen für das Oktoberfest sind heiß begehrt und schnell vergeben. Bei Veranstaltungen mit so hoher Nachfrage boomt daher der Ticketzweitmarkt. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt in diesem Zusammenhang vor unseriösen Angeboten. Im Internet werden Reservierungen zu überteuerten Preisen angeboten, doch der Einlass in ein Festzelt ist damit nicht garantiert. Viele Wiesn-Wirte behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, nur Besucherinnen und Besucher einzulassen, die die Reservierung direkt bei ihnen gebucht haben. „Wie bei Ticketzweitmärkten üblich, sind für Verbraucher betrügerische Angebote oft nur schwer zu erkennen“, warnt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wichtig ist daher, nur offizielle Stellen zu nutzen.“

Offizielles Zweitmarktportal

Über das neue Online-Portal der Wirte - www.oktoberfest-booking.com - haben Oktoberfest-Besucher die Möglichkeit ihre Reservierungen zu verkaufen, wenn sie sie nicht wahrnehmen können. Kurzentschlossene finden hier seriöse Angebote, die geprüft und nicht zu Wucherpreisen verkauft werden. „So können sie sich vor Abzocke mit überteuerten und ungültigen Reservierungen schützen“, rät Halm.

 

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Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.