Veranstaltungen

Stand:
Hier finden Sie Veranstaltungen aus dem Projekt Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen.
Internationale Jugendliche sitzen zusammen
Off
  • 10. Juni 2024: Bundesministerin Steffi Lemke überreicht Preise für den Ideenwettbewerb "landgemacht!" - die Pressemitteilung zur Veranstaltung finden Sie hier.
  • 14. Juni 2023: Digitales Vernetzungs- und Austauschtreffen mit dem Thema "Wie kann Verbraucher*innenbildung für Jugendliche gelingen?" unseres Kooperationspartners IJAB (Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.) - eine Dokumentation finden Sie hier.
  • 21. März 2023: Auftaktveranstaltung des Projekts zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Berlin. Lesen Sie hier die Pressemitteilung zur Veranstaltung.
  • 27. November 2025: Abschlussveranstaltung des Projekts in München. Weitere Infos folgen in Kürze.

 

Bei Interesse an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich gerne an unser Team unter 
junge-verbraucher@vzbayern.de

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+).

Förderhinweis BMUV

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.