Musterfeststellungsklage gegen primastrom und voxenergie durch Vergleich beendet

Stand:
Die Verbraucherzentrale hat Musterfeststellungsklagen gegen die Energieanbieter primastrom und voxenergie geführt. Beide Unternehmen hatten trotz Preisgarantien die Preise für Strom und Gas eigenmächtig erhöht. Die Verbraucherzentrale einigte sich außergerichtlich mit den Unternehmen und erzielte so schnelle Rückzahlungen für Betroffene. Die Frist für die Teilnahme an den Vergleichen ist abgelaufen.
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbraucherzentrale hat Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen trotz Preisgarantien geführt.
  • Die Klagen endeten durch eine außergerichtliche Einigung. Durch die Einigung konnte eine weitere geplante Klage vermieden werden.
  • Betroffene Kund:innen konnten aufgrund der Vergleiche Rückzahlungen erhalten und ihre Verträge früher beenden – teils mit Erstattungen in vierstelliger Höhe.
  • Die Frist für die Teilnahme an den Vergleichen endete am 31. Dezember 2024. 
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Worum ging es in den Verfahren gegen primastrom und voxenergie

primastrom GmbH und voxenergie GmbH hatten die Preise für Strom und Gas wiederholt eigenmächtig erhöht – obwohl in vielen Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart war. Die Verbraucherzentrale hielt diese Preiserhöhungen für unzulässig und erhob 2022 Musterfeststellungsklagen gegen beide Unternehmen beim Kammergericht Berlin. Mehrere tausend Verbraucher:innen meldeten sich beim Bundesamt für Justiz für die Klagen an.

Die Verbraucherzentrale hat zudem eine weitere Klage gegen primastrom und voxenergie sowie die ebenfalls zur primaholding gehörende nowenergie GmbH vorbereitet.

Was regelten die Vergleiche?

Aufgrund der Vergleiche konnten die Klagen beendet und eine weitere geplante Klage vermieden werden. Die außergerichtliche Einigung erfasste vier Fallkonstellationen:

Eigenmächtige Preiserhöhungen
Die Unternehmen verpflichteten sich, Rechnungen zu korrigieren und zu viel gezahlte Beträge zu erstatten. Die vergleichsweise geltenden Preise lagen teilweise mehr als 80 Prozent unter den einseitig erhöhten Tarifen.

Regina H. aus Sachsen sollte beispielsweise laut ihrer Stromrechnung vom Februar 2024 stolze 103,22 Cent/ kWh für ihren primastrom-Vertrag zahlen. Nachdem sie sich auf den außergerichtlichen Vergleich berief, hat das Unternehmen die Arbeitspreise nachträglich reduziert, zeitweise auf 27 Cent/kWh beziehungsweise auf 33 Cent/kWh.

Zurückgewiesene Widerrufe
Die Unternehmen hatten Widerrufe von Kund:innen als verspätet zurückgewiesen. Der Vergleich sah vor, dass Widerrufe nachträglich akzeptiert werden. Je nach Einzelfall konnten Kund:innen sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend – günstigere Tarife erhalten. 

Überlange Vertragslaufzeiten nach Kündigung
Nach einer Kündigung bestätigten die Anbieter das Vertragsende in manchen Fällen erst weit in der Zukunft, teilweise erst für 2027. Der Vergleich legte fest, dass Kund:innen grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem galten ab der Kündigungserklärung günstigere Preise.

Irreführende „Preissenkungsangebote“
Nach den eigenmächtigen Erhöhungen hatten die Anbieter sogenannte Preissenkungsschreiben verschickt. Die darin beworbenen Preise lagen zwar etwas unter den erhöhten Tarifen, jedoch weiterhin weit über dem Marktdurchschnitt. Kund:innen, die dieses Angebot angenommen hatten, konnten sich ebenfalls auf den Vergleich berufen. Dieser legte eine Preisobergrenze fest. Je nach Situation konnten sich die Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren. 

Warum hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband verglichen?

Die außergerichtliche Einigung ermöglichte schnelle, unkomplizierte Erstattungen – auch für Kund:innen, die sich nicht in das Klageregister eingetragen hatten. Statt eines langen Gerichtsverfahrens erhielten Kund:innen nach einem einfachen Anschreiben an ihren Anbieter Klarheit über ihre Ansprüche und konnten erhebliche Beträge zurückholen.

Wie viel Geld haben Verbraucher:innen zurückerhalten?

Wie viele Kund:innen vom Vergleich profitiert haben, ist der Verbraucherzentrale nicht bekannt. Die Höhe der Erstattungen hing insbesondere davon ab, wie lange die Kund:innen von den jeweiligen Unternehmen versorgt wurden und wie hoch ihr Strom- bzw. Gasverbrauch war. Die Kund:innen konnten mehrere tausend Euro zurückbekommen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Frank K. aus Brandenburg, Erstattung: 3.912 Euro, Anbieter: primastrom (Gas)
  • Petra O. aus dem Saarland, Erstattung: 3.088 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
  • Andreas R. aus Niedersachsen, Erstattung: 2.846 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)
  • Sigrun S. aus Brandenburg, Erstattung: 1.796 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
  • Daniela M. aus Bayern, Erstattung: 1.943 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)