Termine in Zeiten der Corona-Pandemie

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In Zahnarztpraxen gelten strenge Hygienevorschriften, die im Rahmen der Corona-Pandemie verschärft wurden. Behandlungen und Zahnreinigungen sind in der Regel in vollem Umfang möglich.
Zahnarzt Behandlung
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Bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt kommen Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sich sehr nah. Deshalb müssen Zahnärzt:innen und ihre Mitarbeiter:innen zusätzlich zu Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen auch Schutzbrillen tragen. Das geht aus dem Leitfaden zum Risikomanagement hervor. Zudem sind Wartezimmer und Terminplanungen auf Abstand eingerichtet.

Sie spüren Symptome einer akuten Atemwegserkrankung wie Schnupfen, Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden? Oder Sie sind nachweislich an Covid-19 erkrankt?  Dann sollten Sie sich - soweit kein akuter zahnärztlicher Notfall vorliegt - erst nach Abklingen der Erkrankung um einen Behandlungstermin bemühen.

Sind Sie an Covid-19 erkrankt und ein akut zahnmedizinischer Notfall? Dann wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hauszahnarzt oder an den jeweiligen zahnärztlichen Notdienst. Sie werden dann an eine der zuständigen Schwerpunktpraxen verwiesen.

Regelung zum Bonusheft

Wenn man aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 nicht zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen konnte, das Bonusheft aber ansonsten lückenlos gefüllt ist, ändert die eine Lücke nichts am Anspruch auf eine Erhöhung der Festzuschüsse auf 70 Prozent bzw. 75 Prozent.

Die kassenzahnärztliche Vereinigung teilt dazu mit: "Sofern sich dadurch rückwirkend bewilligte Festzuschüsse erhöhen, können sich Versicherte zu viel gezahlte Eigenanteile direkt von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die von der Krankenkasse genehmigten Versorgung mit zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zwar begonnen, aber noch nicht beendet worden ist."

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.