Worum es in diesem Text geht
Der Text ist hilfreich für Sie:
Wenn Sie in diesen Bereichen Unterstützung brauchen:
- Beim Wohnen
- Bei der Pflege
- Bei der Betreuung
Der Text ist hilfreich für Sie:
Wenn Sie in diesen Bereichen Unterstützung brauchen:
Sie finden hier wichtige Infos zum:
Gesetz für das Leben und Wohnen mit Unterstützung.
Der schwere Name vom Gesetz lautet:
Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz.
Die Abkürzung lautet: WBVG.
Das Gesetz gilt für diese Bereiche:
Im Gesetz stehen Regeln dazu.
Die Regeln vom Gesetz gelten für:
Das Gesetz schützt die Bewohner und Bewohnerinnen.
Das Gesetz schreibt der Einrichtung vor: Was sie tun muss.
Sie können sich beschweren: Wenn etwas in der Einrichtung schlecht ist.
Das Gesetz gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen einer Einrichtung.
Das Gesetz gilt nur für Erwachsene: Wenn Sie 18 Jahre alt sind oder älter.
Das Gesetz gilt für Bewohner und Bewohnerinnen von:
Das Gesetz gilt für Bewohner und Bewohnerinnen von:
Aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Mehr zu den Bedingungen lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Das Gesetz gilt nur dann:
1. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung in einer Einrichtung haben.
2. Und: Wenn Sie Pflege oder Betreuung bekommen.
Beides muss zutreffen.
Pflege und Betreuung ist Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel:
Die Mitarbeitenden der Einrichtung betreuen und pflegen Sie.
Beispiele:
Das Gesetz gilt zum Beispiel für Herrn Schmidt:
Herr Schmidt hatte einen Unfall.
Herr Schmidt braucht Hilfe seit dem Unfall.
Er wohnt im Pflege-Heim im eigenen Zimmer.
Die Mitarbeitenden vom Heim versorgen ihn.
Es ist Tag und Nacht jemand da.
Das Gesetz gilt zum Beispiel auch für Frau Schröder.
Frau Schröder ist 18 Jahre alt und zieht zu Hause aus.
Frau Schröder braucht Betreuung.
Sie wohnt jetzt in einer Wohn-Gemeinschaft mit Betreuung.
Die Wohnung gehört der Einrichtung Lebe-Gut.
Die Mitarbeitenden der Einrichtung Lebe-Gut betreuen Frau Schröder.
Sie möchten viele Dinge über eine Einrichtung wissen.
Bevor Sie dort einziehen.
Die Einrichtung muss Ihnen diese Infos geben.
Sie haben ein Recht auf diese Infos.
Die Infos müssen in einfacher Sprache sein.
Die Einrichtung muss Ihnen mitteilen:
Wenn Sie sehr schnell einziehen müssen:
Dann kann die Einrichtung die Infos auch später aufschreiben.
Sie müssen auf jeden Fall einen Vertrag bekommen.
Sie haben ein Recht auf diesen Vertrag.
Im Vertrag verabredet die Einrichtung Regeln mit Ihnen.
Die Regeln sind für das Leben und Wohnen in der Einrichtung.
Die Einrichtung muss sich an alles halten: Was im Vertrag steht.
Auch Sie müssen sich an alles halten: Was im Vertrag steht.
Der Vertrag muss aufgeschrieben sein.
Ein Vertrag hat oft viele Seiten.
Lesen Sie den Vertrag trotzdem genau durch.
Holen Sie sich Hilfe beim Lesen.
Fragen Sie nach: Wenn Sie etwas nicht verstehen.
Sagen Sie es: Wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind.
Sie und die Einrichtung müssen beide den Vertrag unterschreiben.
Das kann auch eine Vertretung für Sie machen.
Zum Beispiel: Ihr rechtlicher Betreuer oder ihre rechtliche Betreuerin.
Oder eine Person mit einer Vollmacht.
Vollmacht bedeutet: Das ist ein wichtiges Schreiben.
Darin steht: Jemand übernimmt die rechtliche Vertretung für Sie.
Sie haben dieser Person die Vollmacht gegeben.
In der Vollmacht steht auch: Welche Aufgaben die Person für Sie übernimmt.
Das muss im Vertrag stehen:
Im Vertrag wird zum Beispiel festgelegt:
Man nennt diese Dinge: Leistungen der Einrichtung.
Die Einrichtung macht diese Dinge für Sie.
Im Vertrag wird auch festgelegt:
Alles muss genau festgelegt sein.
Damit später kein Streit entsteht.
Alles muss auch genau für Sie aufgeschrieben sein.
Die Einrichtung bekommt dafür jeden Monat Geld.
Es steht in Ihrem Vertrag: Wie viel Geld das ist.
Dann zahlt die Pflege-Kasse einen Teil der Kosten.
Den anderen Teil der Kosten müssen Sie selbst zahlen.
Der Pflege-Grad zeigt an: Wie viel Pflege Sie brauchen.
Je mehr Sie eingeschränkt sind: Umso höher ist der Pflege-Grad:
Die Pflege-Kasse entscheidet über den Pflege-Grad.
Wenn Sie nicht genug Geld haben:
Dann gibt das Sozial-Amt Geld dazu.
Wenn Sie in einem Wohn-Heim für Menschen mit Behinderung wohnen:
Dann bezahlt meistens das Sozial-Amt das Geld.
Im Vertrag steht: Wie viel Geld die Einrichtung für die Leistungen bekommt.
Das ist der Preis für:
Der Preis kann sich verändern.
Die Einrichtung kann zum Beispiel mehr Geld verlangen:
Wenn die Einrichtung mehr Geld verlangt:
Dann muss sie Ihnen einen Brief schreiben.
Oder Ihrem rechtlichen Betreuer oder der rechtlichen Betreuerin.
Oder Ihren Bevollmächtigten.
Sie haben das Recht, diesen Brief zu bekommen.
Die Einrichtung muss den Brief früh genug schicken.
Sie müssen den Brief 4 Wochen vor der Preis-Erhöhung haben.
Wenn Ihnen der neue Preis zu hoch ist:
Dann können Sie den Vertrag kündigen.
Im Vertrag ist festgelegt: In welchem Zimmer Sie wohnen.
Sie müssen genau das bekommen: Was im Vertrag steht.
Zum Beispiel:
Zum Beispiel: Wenn ein neuer Mitbewohner in Ihr Zimmer einziehen soll.
Sie können selbst bestimmen: Wie ihr Zimmer aussehen soll.
Zum Beispiel: Welche Bilder Sie aufhängen.
Sie besprechen das vorher mit der Einrichtung.
Sie dürfen aber keine gefährlichen Sachen im Zimmer haben.
Sie können auch selbst entscheiden:
Wer Sie in Ihrem Zimmer besuchen kommt.
Die Einrichtung hält sich manchmal nicht an die Regeln.
Sie können deshalb unzufrieden sein.
Zum Beispiel:
Das können Sie tun:
Sagen Sie der Einrichtung: Was nicht gut ist.
Gehen Sie zur Einrichtungs-Leitung oder zum Bewohner-Beirat.
Besprechen Sie: Was sich ändern soll.
Wenn Sie selbst nicht mit der Einrichtung sprechen möchten:
Dann holen Sie sich Unterstützung.
Diese Personen und Ämter können Sie unterstützen:
Sie müssen vielleicht weniger bezahlen:
Wenn die Einrichtung sich nicht an die Regeln hält.
Schlichten bedeutet: einen Streit zu beenden.
Die Schlichtung ist freiwillig:
Die Mitarbeitenden der Schlichtungs-Stelle helfen Ihnen.
Sie helfen den Streit zu beenden und sich zu einigen:
Sie und die Einrichtung müssen mit der Einigung einverstanden sein.
Zum Beispiel:
Die Mitarbeitenden der Schlichtungs-Stelle sagen der Einrichtung:
Sie muss sich ab jetzt wieder an die Regeln halten.
Die Arbeit der Schlichtungs-Stelle kostet für Sie kein Geld.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Schreiben Sie einen Brief an diese Adresse:
Universal-Schlichtungs-Stelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Im Vertrag steht meistens: Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit.
Das bedeutet: Der Vertrag gilt, bis Sie ihn kündigen.
Kündigen bedeutet: Den Vertrag zu beenden.
Zum Beispiel: Weil Sie ausziehen möchten.
Manchmal steht im Vertrag auch ein Tag.
An diesem Tag endet der Vertrag.
Dann müssen Sie nicht kündigen.
Zum Beispiel: Herr Meier wohnt mit seiner Frau zusammen.
Sie pflegt ihn.
Die Frau muss ins Kranken-Haus.
Herr Meier zieht so lange ins Pflege-Heim.
Im Vertrag steht: Vom 1. Mai bis zum 31. Mai.
Der Vertrag endet von allein am 31. Mai.
Herr Meier zieht an diesem Tag aus.
Der Vertrag endet auch: Wenn der Bewohner oder die Bewohnerin stirbt.
Es kann im Vertrag stehen: Was die Einrichtung nach dem Tod tun soll.
Zum Beispiel: mit den Sachen vom Bewohner oder der Bewohnerin.
Im Gesetz stehen Regeln für die Kündigung.
Sie müssen einen Brief schreiben.
Im Brief muss stehen: Der Vertrag soll enden.
Sie müssen nicht schreiben: Warum Sie kündigen.
Wenn Sie den Brief schreiben: Dann endet der Vertrag nicht sofort.
Im Gesetz steht: Der Vertrag endet am letzten Tag vom Monat.
Der Brief muss spätestens am 3. Tag vom Monat bei der Einrichtung sein.
Sonntage und Feier-Tage zählen dabei nicht mit.
Zum Beispiel: Herr Müller möchte kündigen.
Er gibt den Brief am 4. Januar in der Einrichtung ab.
Der Brief ist rechtzeitig angekommen:
Der 1. Januar ist ein Feier-Tag und zählt nicht mit.
Sie müssen die Einrichtung bezahlen: Bis der Vertrag endet.
Auch wenn Sie vorher ausziehen.
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn Sie im Pflege-Heim wohnen und die Pflege-Kasse das Heim bezahlt:
Dann müssen Sie nichts mehr bezahlen ab dem Tag vom Auszug.
Es gibt diese Ausnahmen von der Kündigungs-Frist:
Der Vertrag endet dann nach Ihrer Kündigung sofort.
Ob Ihnen die Einrichtung kündigen kann
Die Einrichtung kann nicht einfach sagen: Sie müssen ausziehen.
Es gibt aber Ausnahmen.
Die Ausnahmen stehen im Gesetz.
Die Einrichtung darf Ihnen zum Beispiel kündigen:
Die Einrichtung muss einen Brief schreiben.
Sie muss schreiben: Warum sie Ihnen kündigt.
Manchmal muss die Einrichtung nach der Kündigung noch Dinge für Sie tun:
Das muss die Einrichtung nicht immer.
Es steht im Gesetz: Wann die Einrichtung diese Dinge tun muss.
Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch
Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Bilder: © Reinhild Kassing:
Beraterin-2-(c)Kassing
Anwaeltin-(c)Kassing
