Geschrotet oder als ganze Körner - wie sollte man Leinsamen verwenden?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss - hätten Sie's gewusst?
Off

Leinsamen ist als natürliche Verdauungshilfe bekannt. In der Schale sind viele Schleimstoffe enthalten. Diese quellen im Darm auf und regen die Verdauung an. "Ganzen Leinsamen sollte man einige Minuten vor dem Verzehr quellen lassen", erklärt Sabine Schuster-Woldan, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Geschroteter oder gequetschter Leinsamen wirkt stärker, verdirbt aber schneller. Sabine Schuster-Woldan empfiehlt, die ganzen Samen am besten direkt vor dem Verbrauch im Mörser zu zerdrücken. Dadurch werden die Inhaltstoffe der Schale für den Körper besser verfügbar. Aus der Forschung gibt es Hinweise, dass diese eine krebsvorbeugende Wirkung haben. Zusätzlich tritt beim Quetschen das im Samen enthaltene Leinöl aus, was die Darmpassage erleichtern kann. Das Öl liefert zudem wertvolle Omega-3-Fettsäuren.

Wegen des oft hohen Cadmiumgehaltes von Leinsamen rät die Ernährungsexpertin, höchstens zwei Esslöffel Leinsamen pro Tag zu verzehren. Wichtig ist, dazu mindestens 100 Milliliter Wasser oder ungesüßten Tee pro Esslöffel zu trinken.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.