Kuvertüre und Schokolade: Was ist der Unterschied?

Stand:
Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie's gewusst?
Off

Alle, die gerne backen, kennen den Begriff Kuvertüre. Die Schokomasse wird hauptsächlich verwendet, um Torten, Gebäck und Pralinen zu überziehen. Doch was ist der Unterschied zur Schokolade? Kuvertüre besteht ebenso wie Schokolade aus Kakaomasse, Kakaobutter und Zucker. "Was beide unterscheidet ist der Fettgehalt", sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern. Kuvertüre muss laut Kakaoverordnung mindestens 31 Prozent hochwertige Kakaobutter enthalten. Bei Schokolade sind es 18 Prozent. "Weil Kuvertüre mehr Fett enthält, ist sie nach dem Schmelzen flüssiger und lässt sich gleichmäßiger verarbeiten", erklärt Ernährungsexpertin Silke Noll. Wichtig ist, genau auf die richtige Temperatur der Kuvertüre zu achten. Wird sie zu warm oder zu schnell verarbeitet, erscheint der fertige Überguss grau.

Milchschokolade enthält außer Kakaoerzeugnissen und Zucker auch Zutaten aus Milch. Das kann beispielsweise Milchpulver, Butter oder Sahne sein. Gleiches gilt für Milchschokoladenkuvertüre. Auch sie ist fettreicher als die Milchschokolade und neben der Kakaobutter sorgt das Fett aus der Milch für einen besonders zarten Schmelz.

Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung?

Das interaktive Lebensmittel-Forum der Verbraucherzentralen beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien. In den vorhandenen Antworten kann jeder stöbern und kommentieren. Hier geht’s zur Seite: www.lebensmittel-forum.de

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.