Die Anfänge: das Jahr 1959

Geschichte der Verbraucherzentrale
Off

In den 50er-Jahren erlebt die junge Republik das ungeahnte Wirtschaftswunder. Es ermöglicht den Bundesbürgern ganz allmählich einen immer höheren Lebensstandard und ruft erstmals auch Verbraucherschützer auf den Plan.

1959 gründen im Freistaat 13 Vereine die "Bayerische Verbrauchergemeinschaft e.V." (Untertitel: Verbraucherzentrale). In München wird eine Beratungsstelle eingerichtet. Die Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig und geben in erster Linie Koch- und Nähkurse. Auch Ratschläge zur richtigen Bedienung von Waschmaschinen und der notwendigen Saugkraft von Staubsaugern werden erteilt.

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.