Studienfinanzierung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Studienfinanzierung: Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele Studienfinanzierung
Off

Worum geht es im Online-Vortrag?

Was kostet ein Studium und wie kann ich es finanzieren? Elternunterhalt, BAföG, Studienkredite, jobben & Co – diese und mehr Möglichkeiten gibt es, um ein Studium zu bezahlen. In diesem Online-Vortrag der Verbraucherzentrale bekommst du einen Überblick zu deinen Möglichkeiten. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Was ein Studium und der Studi-Alltag kosten
  • Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung es gibt und was es dafür braucht
  • Wie BAföG und elternunabhängiges BAföG funktionieren
  • Woran du einen fairen Studienkredit erkennst
  • Welche finanziellen Hilfen es sonst noch gibt und was du beim Nebenjob beachten solltest

Termine und Anmeldung

Montag, 12.05.2025, 14-15 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden

Dienstag, 13.05.2025, 17-18 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden

Studienfinanzierung

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu Vimeo hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

BMUV-Logo

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.