Verbraucherschutz stärkt Zusammenhalt

Stand:
Resolution der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale Bayern
Verwaltungsrat und Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern
Marion Zinkeler (Mitte li.), geschäftsführender Vorstand, mit dem Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Bayern
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Ein starker Verbraucherschutz schafft Sicherheit und Vertrauen, insbesondere in Zeiten multipler Krisen. Diese herausragende gesellschaftliche Bedeutung ihrer Arbeit ist der Verbraucherzentrale Bayern und ihren Mitgliedsverbänden Anspruch und Verantwortung zugleich.

In einem zunehmend polarisierten Umfeld wirkt Verbraucherschutz als verbindendes gesellschaftliches Element und Gegengewicht. Durch unabhängige und faktenbasierte Information und Beratung schlägt er eine Brücke und knüpft an die Lebensrealitäten der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Verbraucherschutz kann somit als ein Instrument zur Rückgewinnung von Vertrauen und Stabilität dienen.

Als Verbraucherschützer tragen wir zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen bei. Verbraucherschutz bedeutet Transparenz, Gerechtigkeit und Teilhabe. In unserer täglichen Arbeit kommen wir dieser Verantwortung nach, indem wir ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner für die Anliegen aller Verbraucher sind – ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, sexueller Identität, ihrer Bildung oder ökonomischen Leistungsfähigkeit.

Unsere Aufgabe ist es, Menschen zu informieren und zu bilden und sie damit zu befähigen, ihre Anliegen rechtlich richtig einzuschätzen und durchzusetzen. Dabei erklären wir und ordnen ein, halten uns an Fakten und bleiben stets kritisch und unabhängig. Darüber hinaus treten wir gegenüber der Politik für die Interessen der Verbraucher ein und setzen Verbraucherrechte gegenüber Unternehmen durch. Wir tragen zu einem fairen Wettbewerb bei, indem wir verhindern, dass sich Unternehmen mit unlauteren Methoden einen Vorteil gegenüber ihren Mitbewerbern verschaffen.

Die Verbraucherzentrale Bayern bekennt sich zu unserer liberalen Gesellschaft und einer sozialen Marktwirtschaft, in der Demokratie, Vielfalt und Rechtsstaatlichkeit selbstverständlich sind. Unsere Arbeit trägt zur Stärkung der Demokratie bei, indem wir Menschen Angebote machen, mit denen sie sich in unserer freiheitlichen und demokratischen Welt besser zurechtfinden. Dabei setzen wir uns für eine gerechte Teilhabe aller Menschen ein.

Um diese Teilhabe sicherzustellen, braucht es eine gute Verbraucherpolitik, die Polarisierung und Populismus sachlich, unabhängig und evidenzbasiert begegnet. Die Politik muss die Probleme und Sorgen aller Menschen in den Fokus rücken und solidarische Lösungen finden. Eine solche Politik kann dazu beitragen, das zu erhalten und zu stärken, was uns als Gesellschaft zusammenhält. 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.