Hilfe bei falschen Versprechen und irreführenden Angaben

Pressemitteilung vom
Neues Tool der Verbraucherzentrale Bayern prüft Anspruch auf Schadensersatz
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Ein neues Angebot der Verbraucherzentrale Bayern hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern ab sofort gegen unseriöse Methoden von Unternehmen vorzugehen. Dazu gehören etwa, dass eine Ware bezahlt werden soll, obwohl sie gar nicht bestellt wurde oder dass Produkte keine heilende Wirkung enthalten, obgleich dies in der Werbung versprochen wurde. Gegen diese und andere Fälle von unlauteren Geschäftspraktiken können sich Betroffene jetzt effektiver wehren. „Mit unserem Tool haben Verbraucher die Möglichkeit, gegen unseriöse Methoden von Unternehmen vorzugehen und ihren Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Betroffene bekommen rechtliche Informationen und Handlungsempfehlungen und können sich fertige Anschreiben interaktiv erstellen lassen, mit denen sie ihre Rechte gegenüber Unternehmen geltend machen können.

Mit Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie haben Betroffene seit dem 28. Mai 2022 einen eigenen Anspruch auf Schadensersatz bei wettbewerbswidrigem Verhalten von Unternehmen.

Das neue Tool ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/schadensersatz-pruefen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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